У нас вы можете посмотреть бесплатно Sie sind auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar - ist der Bußgeldbescheid trotzdem gültig? или скачать в максимальном доступном качестве, которое было загружено на ютуб. Для скачивания выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса savevideohd.ru
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Geschwindigkeitsverstoß. Was gibt es beim Blitzer-Foto zu beachten? Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Blitzer-Foto: Was ist zu beachten? Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann von der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin. Blitzer-Verfahren nehmen stark zu. Das ist der Tatsache geschuldet, dass immer mehr gemessen wird, immer mehr gelasert wird, demzufolge auch immer mehr Verfahren eingeleitet werden. Und deswegen nehme ich das zum Anlass, hier ein paar wichtige Informationen zu geben. Zum einen müssen Sie wissen, dass nur jemand bestraft werden kann, wenn er auch identifiziert wurde. Die Frage: „Waren Sie tatsächlich Fahrer des Fahrzeuges?“ steht an erster Stelle. Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, dann darf es keine Verurteilung geben. Das heißt, es kommt dann tatsächlich darauf an, wie gut ist denn eigentlich das Foto, das zum Gegenstand der Entscheidung gemacht wird, sprich, das sich in der Gerichtsakte befindet? Wenn eine eindeutige Identifizierung des Fahrers nicht möglich ist, muss das Verfahren eingestellt werden. Und an der Stelle fragen sich dann viele oder ich höre die Frage sehr häufig: „Ja, bekomme ich dann nicht ein Fahrtenbuch auferlegt?“ Ja, Fahrtenbuch-Auflage ist neuerdings ein stumpfes Schwert und deswegen wird das auch kaum noch gemacht. Der Grund ist folgender: Wenn Sie gegen die Fahrtenbuch-Auflage, sofern sie denn ergeht, verstoßen, dann ist das nicht mehr Punkte bewert, sondern da gibt es nur eine Geldbuße von 20 € und es wird kein Punkt eingetragen. Das ist also tatsächlich nicht mehr ein Instrumentarium, was die Leute anhält und anhalten kann, dort ein Geständnis zu ihrer Fahrer-Identität abzulegen. Wichtig in dem Zusammenhang noch: Wenn Sie im Besitz einer Verkehrsrechtsschutz Versicherung sind, dann sind die Verteidigungen gegen den Vorwurf des Geschwindigkeitsverstoßes davon abgedeckt. Sprich es kostet sie kein Geld und zwar egal wie das Verfahren ausgeht. Das sind ein paar Informationen, die von Bedeutung sein können, wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mir gerne über die Kommentarspalte. Ansonsten abonnieren Sie auch gerne meinen Kanal durch Klick auf das Foto. Vielleicht merke ich noch mal an, dass nicht jedes Urteil, was ergeht, hier von mir besprochen wird, sondern nur, wenn ich meine, dass Informationen tatsächlich interessant sind oder eben Urteile ergehen, von denen die Verkehrsteilnehmer einen Bericht erhalten sollten. Dann mache ich ein Video. Sie müssen also nicht befürchten, dass Sie wegen jeder Kleinigkeit hier mit einem Video behelligt werden. Das war's für heute. Vielen Dank und auf Wiedersehen.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Geschwindigkeitsverstoß – wann ist die Tat verjährt? https://www.ra-hartmann.de/geschwindi... Geblitzt? Kein Fahrverbot! https://www.ra-hartmann.de/geblitzt-k... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner