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Ein wichtiges Urteil, für alle Wohnungseigentümer, die ihren Teppichboden entfernen und dafür Fliesen legen lassen wollen: Wird es für die Bewohner darunter zu laut, müssen die oberen Eigentümer sich eventuell doch wieder für Teppichboden entscheiden oder zumindest Schallschutzmatten legen lassen. Im konkreten Fall war es nach der Renovierung eindeutig zu laut geworden. Die Trittgeräusche überschritten die Lautstärke, die nach der DIN-Norm erlaubt waren. Der obere Eigentümer sah aber nicht ein, dass er die Fliesen wieder entfernen lassen sollte, denn die Zwischendecke entsprach nicht den Standards. Die Zwischendecke gehört aber zu dem Gemeinschaftseigentum. Für die sind also alle Eigentümer im Haus zuständig, Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat nun entschieden: Die betroffenen Eigentümer können natürlich versuchen, wegen der Zwischendecke gegen die gesamte Gemeinschaft vorzugehen. Erstmal muss der obere aber, wenn der Schall anerkanntermaßen zu laut ist, auf den unteren Eigentümer Rücksicht nehmen und dafür sorgen, dass der Trittschall wieder den DIN-Normen entspricht. Aktenzeichen: V ZR 173/19