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Jeder Investor erleidet in seiner Börsenkarriere mal Rückschläge. Ein Aktienkurs fällt ohne Vorwarnung und ohne Aussicht auf Besserung. Die Folge: Verluste beim Aktienverkauf! Anleger können solche Aktienverluste zwar nicht vermeiden – aber immerhin ihre Steuerlast damit reduzieren! Denn Aktienverluste können steuerlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hierbei muss es sich zunächst um einen realisierten Aktienverlust handeln. Dieser entsteht, wenn Sie die Aktie zu einem niedrigeren Kurs, als Sie diese ursprünglich erworben haben, veräußern. Zum Zweiten lassen sich Aktienverluste nur mit Gewinnen aus verkauften Aktien oder Aktienfonds ausgleichen. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist ausgeschlossen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre Aktienverluste steuerlich absetzen. Doch dafür müssen Sie diese erst einmal berechnen. Dafür ziehen Sie die Veräußerungs- und Anschaffungskosten sowie die Anschaffungsnebenkosten einfach vom Veräußerungserlös ab. Ein Beispiel: Sie haben eine Aktie inklusive Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 1000€ gekauft und verkaufen diese abzüglich der Transaktionskosten für 500€. Der Aktienverlust beträgt: 500€. Eine andere Aktie brachte einen Erlös von 1.000€. Nun können Sie den Aktienverlust mit dem Aktiengewinn verrechnen. Der zu versteuernde Wert beträgt: 500€. Doch Achtung: In Deutschland gibt es den Sparerpauschbetrag – einen Steuerfreibetrag von 801€ pro Person. Das heißt, Sie könnten in unserem Beispiel von Ihrem Steuerfreibetrag Gebrauch machen. So fällt die Abgeltungssteuer weg und Ihnen bleibt ein restlicher Freibetrag von 301€. Und wenn man keine Aktiengewinne erzielen konnte? In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Einerseits können Sie Ihre diesjährigen Aktienverluste mit einem Verlustvortrag ins nächste Jahr übertragen. Diese werden daraufhin mit den Aktiengewinnen aus dem folgenden Jahr ausgeglichen. Andererseits können Sie bis zum 15. Dezember eines Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen und Ihrer Steuererklärung beilegen. So werden die Aktienverluste bei der einen Bank mit den Gewinnen bei anderen Banken verrechnet. 📧 Jeden Tag die spannenden Updates von GeVestor-Experten direkt ins Postfach? Kein Problem mit unseren täglichen kostenlosen Börsenupdates: https://www.gevestor.de/newsletter-an... 🔗 GeVestor folgen • Facebook: / gevestor • YouTube: / gevestor 📚 Top 3 GeVestor-Bücher 1. Das Wasserstoff-Investment: https://bit.ly/2ScGAKx 2. Börse ganz praktisch: Einsteiger fragen, Börsenprofis antworten: https://bit.ly/2uzH8B8 3. So investieren Sie erfolgreich in Immobilien und vermieten diese renditestark: https://bit.ly/3bkVoOS Alle Videos und alles rund um die Geldanlage gibt es auf: https://www.gevestor.de