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Haben Sie schon einmal eine Mahnung vom Finanzamt bekommen? Dieser Film erklärt, wie Sie dies einfach vermeiden können. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat werden fällige Beträge unter Angabe der Steuernummer, Steuerart und des betreffenden Zeitraumes direkt von Ihrem Konto abgebucht. Säumniszuschläge können deshalb nicht entstehen. Deshalb hat auch Tim dem Finanzamt eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt. Im Formular „SEPA-Lastschriftmandat“ trägt Tim unter anderem die Steuernummer und die Bankverbindung ein, von der die Abbuchung erfolgen soll. Den ausgefüllten Vordruck unterschreiben Tim und seine Ehefrau Nadja. Sind Ihnen mehrere Steuernummern zugeordnet oder sollen verschiedene Steuerarten von unterschiedlichen Bankkonten abgebucht werden, muss für jedes Bankkonto ein separates SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das unterschriebene Formular kann Tim als Telefax oder eingescanntes Computer-Fax an sein Finanzamt schicken. Ebenfalls ist die Übermittlung einer Pdf-Datei über Mein Elster möglich. Ein Versand per E-Mail oder Kontaktformular ist nicht ausreichend. Das SEPA-Lastschriftmandat gilt so lange, bis es widerrufen wird. Damit es nicht versehentlich gelöscht wird, müssen die Kontodaten in den Steuererklärungen immer mit den Daten im SEPA-Lastschriftmandat übereinstimmen. Sie haben weitere Fragen oder suchen zusätzliche Informationen über dieses oder ein anderes Steuerthema? Unser virtueller Assistent beantwortet Ihre steuerlichen Fragen jederzeit, kompetent und seriös. Unseren Steuerchatbot finden Sie hier »» https://www.steuerchatbot.de/ «« Ihr Finanzamt finden Sie unter »» https://finanzamt-bw.fv-bwl.de ««