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Berlin: An dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtline (21/1501) gibt es aus Sicht der zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag geladenen Sachverständigen Nachbesserungsbedarf. Ziel der Regelung ist es laut Bundesregierung, die Widerstandskraft von Staat und Wirtschaft gegen Cyberangriffe „deutlich zu erhöhen“. Die Richtlinie setzt unter anderem strengere Sicherheitsanforderungen voraus, sieht umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen vor. Vorgesehen ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, um in der gesamten Europäischen Union „ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau“ sicherzustellen. Hauptkritikpunkt bei der Anhörung war, dass lediglich Bundesministerien und das Bundeskanzleramt in die Regelung mit einbezogen werden sollen, nicht aber die nachgeordneten Behörden des Bundes und auch nicht die kommunale Ebene. Auch beim Schwachstellenmanagement gebe es Mängel, hieß es. Aus Sicht von Professor Dennis-Kenji Kipker von der Universität Bremen/ cyberintelligence.institute Frankfurt am Main scheitert der Entwurf daran, dass er uneinheitliche, fragmentierte Regelungen schaffe, „die die Informationssicherheit in Teile zwar stärken, in der Fläche jedoch Raum für erhebliche Vulnerabilitäten und Rechtsunsicherheit lassen“. Konkret bemängelte er mit Blick auf die Rolle des BSI, dass die Fragen rund um die Verbesserung seiner Unabhängigkeit bereits seit mehreren Jahren erörtert würden, gleichwohl aber keine nennenswerten Fortschritte ersichtlich seien. Nach wie vor fehlten zudem klare Regelungen für ein staatliches Schwachstellenmanagement, wie mit gemeldeten Sicherheitsinformationen umgegangen werden soll. Eine gesetzliche Klarstellung zur unverzüglichen Schließung von ermittelten Schwachstellen ist laut Kenji Kipker „nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten“. Datum der Aufzeichnung: 13.10.2025 #Cybersecurity #NIS2 #Bundestag