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Grundbuch- und Firmenbuchauszug einholen und Akt anlegen: Wenn Sie einen Grundbuch- oder Firmenbuchauszug einholen, dann finden Sie in ADVOKAT Online einen Button Akt und Leistung erfassen. Damit können Sie automatisch die Personen aus einem Auszug auslesen, einen Akt anlegen und die Leistung erfassen. Aktenanlage mit Grundbuch- und Firmenbuchauszug Wie kann man einen Grundbuch- und Firmenbuchauszug verarbeiten? Wenn Sie aus einem Grundbuc-h oder Firmenbuchauszug einen neuen Akt anlegen (oder zu einem Akt einen bestehenden Auszug hinzufügen), werden automatisch die Personen aus dem Auszug ausgelesen, die Personenstammdaten angelegt und als Aktbeteiligte hinzugefügt. Verarbeitung der Daten Die im Auszug vorhandenen Personen werden im Fenster Personen Übernahme angezeigt. Wenn die Person noch nicht in ADVOKAT angelegt ist: Die Person wird neu angelegt. Name, Adresse und Geburtsdatum werden übernommen. Hinweis: Die Datenübernahme kann wegen der unstrukturierten Eingabe im Grund- und Firmenbuch nicht immer richtig funktionieren. Sie müssen die Stammdaten kontrollieren. Doppelklick auf die Personenzeile öffnet das ADVOKAT Fenster zum Nachbearbeiten der Person. Wenn die Person bereits in ADVOKAT angelegt ist: Die Person wird erkannt. Das ist sichtbar an der Kurzbezeichnung in der Spalte Person Advokat. Die ausgewählten Personen werden als Aktbeteiligte eingefügt. Bei Firmenbuchauszügen wird die Funktionsbezeichnung Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist, Gesellschafter, etc. verwendet. Die Geschäftsführer, etc. werden bei der Firma zusätzlich als Personenbeteiligte eingetragen. In jedem Fall müssen Sie die übernommenen Daten kontrollieren: Personenstammdaten und die Rolle im Fenster Aktenstamm, Register Beteiligte. Wie kann man einen Grundbuchauszug verarbeiten? Wenn Sie einen Grundbuchauszug zu einem neuen Grundbuchantrag hinzufügen, werden automatisch die Personen aus dem Auszug ausgelesen, die Personenstammdaten angelegt, die Personen als Beteiligte hinzugefügt und weitere sinnvolle Daten vorgeschlagen. Auszug zuordnen Mit der Schaltfläche Auszug zuordnen kann ein GB-Auszug mit einem Grund-buch-ERV-Schriftsatz verbunden werden: Verarbeitung der Daten Die markierten Personen werden mit ihren Personenstammdaten in ADVOKAT angelegt und als Beteiligte in den Antrag übernommen. Wenn die Person noch nicht in ADVOKAT angelegt ist: Die Person wird neu angelegt. Name, Adresse und Geburtsdatum werden übernommen. Hinweis: Die Datenübernahme kann wegen der unstrukturierten Eingabe im Grund- und Firmenbuch nicht immer richtig funktionieren. Sie müssen die Stammdaten kontrollieren. Doppelklick auf die Personenzeile öffnet das ADVOKAT Fenster zum Nachbearbeiten der Person. Wenn die Person bereits in ADVOKAT angelegt ist: Die Person wird erkannt. Das ist sichtbar an der Kurzbezeichnung in der Spalte Person Advokat. Grundbuchassistent "Einverleibung Pfandrecht" und "Einverleibung Vorrang Pfandrecht" Die Assistenten "Einverleibung Pfandrecht" und "Einverleibung Vorrang Pfandrecht" unterstützen Sie bei der Eingabe neuer Begehren: Ein Fenster mit allen eingetragenen Lasten erlaubt die schnelle Erfassung eines Vorrangs: ADVOKAT formuliert jetzt automatisch einen richtigen Begehrenstext. Interesse? Kontaktieren Sie mich per Mail mw@advokat.at oder telefonisch unter 0676/844 748 100. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen! Weitere Informationen finden Sie unter www.advokat.at. Ihr Markus Weiss