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http://www.gkpf-finanz.de/ Betriebliche Altersvorsorge Schwäbisch Hall – Oliver Kratzsch – Tel.: 07954 921294 – 0 Das Thema Altersarmut ist im Moment allgegenwärtig. Immer weniger Menschen können von der gesetzlichen Rente gut leben. In den meisten Fällen reicht sie gerade einmal, um irgendwie über die Runden zu kommen und oft nicht einmal das. Und eine Verbesserung der Situation ist erst einmal nicht in Sicht. Viel zu wenig junge, Berufstätige müssen die Renten für immer mehr Senioren zahlen. Das Ergebnis ist ein sinkendes Renteniveau. Die meisten Menschen wissen auch, dass sie selbst zusätzlich für das Alter vorsorgen müssen. Doch das ist leichter gesagt als getan. Die monatlichen Ausgaben für eine Lebensversicherung oder andere Vorsorgemodelle müssen ja auch erst einmal geleistet werden. Klar, ganz umsonst ist eine Altersvorsorge nie zu haben. Doch es gibt eine Möglichkeit, einfach und mit geringem eigenen Einsatz etwas zu tun: die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. 200 Euro einzahlen, nur 115 Euro bezahlen – wie geht das? Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer haben seit 2002 ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer so genannten Entgeltumwandlung. Dieses komplizierte Wort meint nichts anders, als, dass Teile des Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge genutzt, also quasi in Beiträge „umgewandelt“ werden. Das Besondere daran: Weil die Einzahlung in die bAV vom Bruttogehalt abgezogen wird, sinkt das zu versteuernde Einkommen. Sie sparen also Steuern und Sozialabgaben. Deshalb verringert sich Ihr Nettogehalt nicht um den vollen Einzahlungsbetrag. Beispiel: Ein Angestellter zahlt 200 Euro monatlich in eine betriebliche Altersvorsoge ein. Sein Nettogehalt sinkt aber nur um etwa 115 Euro, weil er weniger Steuern und Sozialgaben spart. Er bekommt also quasi 75 Euro für die Altersvorsorge geschenkt. Jeden Monat. Was passiert mit den Beiträgen? Die Beiträge werden vom Arbeitgeber zum Beispiel in einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds angelegt. Sollte Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, sind Ihre eingezahlten Beiträge sicher und sollten Sie den Arbeitsplatz wechseln, können Sie Ihre bAV einfach mitnehmen. Auch im Fall einer Arbeitslosigkeit kann niemand auf Ihre angesparten Beiträge zugreifen. Außerdem können Sie die Einzahlung, falls nötig, unterbrechen, aufstocken oder verringern. Wie eine bAV in Ihrem konkreten Fall aussehen könnte, erkläre ich Ihnen gerne persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei mir – telefonisch, per E-Mail oder FAX. Ihr Oliver Kratzsch GKPF Finanzmakler GmbH & Co. KG Crailsheimer Str. 2 74592 Kirchberg an der Jagst Telefon: 07954 921294-0 Fax.: 07954 921294-94 E-Mail: [email protected] Web: http://www.gkpf-finanz.de/