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*In der letzten Kitarechtler-Plauderei haben wir über die Möglichkeit gesprochen, Kindern mit extremen Verhaltensauffälligkeiten und bei den entsprechenden Auswirkungen auf den Kitaalltag den Kitaplatz kündigen zu können bzw. den zugrundeliegenden Betreuungsvertrag mit den Eltern. Insbesondere haben wir ausgeführt, was im Einzelfall vom Erzieherteam und der Leitung beachtet werden sollte, um sich weniger angreifbar zu machen. Die Reaktionen waren zahlreich und vor allem spannend zu lesen. Dazu passend: Ein neuer Fall aus Berlin der gewisse Widersprüche bei der Aufsichtsbehörde aufzeigt... *Der Präsident der Diakonie positioniert sich meinungsstark in Hinblick auf seine Beschäftigten: "Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen", ebenso seien überzeugte AfD-Wähler nicht akzeptierbar, man will das Gespräch mit diesen Beschäftigten suchen, aber wenn das nichts ändere. müsse es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben (Quelle: u.a. im BR). Wir schauen uns mal an, was davon wohl tatsächlich arbeitsrechtlich umsetzbar ist und was wohl eher nicht. *In einer Kita in Hessen soll mutmaßlich eine Erzieherin einem Kind mit einem Stock oder einem Ast geschlagen haben. Die Aufregung wegen dieses Kinderschutzfalls war natürlich groß. Aber Elternvertretung und Teile der Elternschaft haben anders reagiert, als man es zunächst vermuten würde. Grund genug, sich als Kitaleitung einmal zu vergewissern, wie die Stimmung insgesamt eigentlich so ist.. Über all dies reden wir in dieser Folge unserer Kitarechtler-Plauderei! Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/