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Vermieter können eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn sie die Mietwohnung für sich, nahe Angehörige oder Mitglieder ihres Haushalts benötigen. Dabei müssen die Gründe für den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben genau und nachvollziehbar dargelegt werden, um rechtlich wirksam zu sein. Zu den berechtigten Angehörigen zählen unter anderem Kinder, Eltern, Enkelkinder, Geschwister und Schwiegerkinder. Ebenso kann die Kündigung erfolgen, wenn die Wohnung für berufliche Zwecke oder Pflegekräfte benötigt wird. Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von der Mietdauer ab und kann bei langjährigen Mietverhältnissen bis zu neun Monate betragen. Vermieter sollten frühzeitig prüfen, ob der Eigenbedarf plausibel begründet und tatsächlich notwendig ist, da Gerichte strenge Maßstäbe anlegen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann es hilfreich sein, den Mietern Unterstützung bei der Wohnungssuche oder eine Abfindung anzubieten. Dabei sollten mögliche Härtefälle der Mieter berücksichtigt werden, wie etwa Krankheit, hohes Alter oder familiäre Verpflichtungen, um eine Anfechtung der Kündigung zu vermeiden. Unzulässig ist eine Kündigung, wenn der Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuscht oder die Wohnung leer stehen lassen möchte. Im Streitfall ist eine umfassende rechtliche Beratung sinnvoll, um die Eigenbedarfskündigung rechtssicher zu gestalten und ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. 📧 Zum Kontaktformular: ▶ https://www.fernsehanwalt.de/kontakt/ 📞 Unsere Telefonnummer: ▶ 030/40004999 💻 Unsere Website: ▶ https://www.fernsehanwalt.de 📰 Unser Newsletter: ▶ https://www.fernsehanwalt.de/newsletter/ 🔎 Social Media: ▶ https://www.facebook.de/derfernsehanwalt ▶ / fernsehanwalt ▶ / fernsehanwalt ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich würde mich freuen, wenn Du meinen Video-Blog unter https://g.page/BredereckWillkommRecht... in wenigen Schritten bewertest. Vielen Dank! ⚖ Impressum: https://www.fernsehanwalt.de/impressum/ #Mietrecht #Eigenbedarf #Kündigung