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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Unfall mit Fahrrad und Autotür. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Zusammenstoß eines Radfahrers mit einer sich öffnenden Autotür. Was ist zu beachten? Wir klären es. Guten Tag liebe Zuschauer, Henning Hartmann von der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner aus Oranienburg bei Berlin, Schwerpunkt Verkehrsrecht und es geht um einen der Klassiker bei den Unfall Konstellationen. Ein Radfahrer fährt an einen Pkw vorbei, aus dem PKW wird die Tür geöffnet und es kommt zum Unfall. Ob dann Schmerzensgeld, oder Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert wird steht auf einem anderen Blatt, heute wollen wir die Frage klären, haftet denn dann immer derjenige, der die Autotür öffnet und die Antwort ist im Grundsatz ja. Es handelt sich um einen sogenannten Anscheinsbeweis, dass derjenige, der also die Autotür öffnet und dann einen Radfahrer auf die Hörner nimmt haftet, und zwar deswegen, weil er gegen, jetzt kommt die Vorschrift, Paragraph 14 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, verstößt. Die Darlegungs- und Beweislast, das etwas Abweichendes gilt, also das der Radfahrer mithaften kann, nicht voll bei dem PKW Fahrer, bzw im Prozess ist es dessen Kfz-Haftpflichtversicherer, der den Prozess führt, und es wird nur ein ganz ganz engen Ausnahme Bereichen hier von einer Mithaftung ausgegangen, insbesondere wenn ganz knapp an dem PKW vorbeigefahren wurde, unter 50cm, da fragt man sich schon, wie das gehen soll oder wenn andere Gründe hinzutreten. Im Grundsatz bleibt es dabei, dass derjenige, der die Autotür öffnet auch voll haftet. Haben Sie Fragen dazu oder auch Erfahrungen aus ähnlichen Konstellation? Schreiben sie mir gern.“ Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner