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NEUE EU-REGELN FÜR ALTE FAHRZEUGE NEUE BEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENVERKAUF Eine neue Verordnung der Europäischen Union über alte Fahrzeuge könnte den Gebrauchtwagenmarkt deutlich verändern. Die sogenannte Verordnung über Altfahrzeuge, an der in Brüssel seit rund drei Jahren gearbeitet wird, soll im Jahr zweitausendsechsundzwanzig in Kraft treten. Vertreter der Automobilbranche warnen jedoch, dass dadurch vor allem günstige Fahrzeuge vom Markt verschwinden könnten. Die Umweltminister der Europäischen Union hatten bereits im vergangenen Sommer im Rat der Europäischen Union eine gemeinsame Position zu dem Entwurf festgelegt. Ziel der Regelung ist es vor allem, die Recyclingquote von Fahrzeugen zu erhöhen und verpflichtende Recyclinganteile für Materialien wie Kunststoff einzuführen. Besonders umstritten sind die Bestimmungen zum Verkauf von Gebrauchtwagen. Nach dem Entwurf muss eine Person, die ein Fahrzeug verkauft, nachweisen, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt. Diese Regel gilt nicht nur für Verkäufe innerhalb eines Landes, sondern auch für den Export von Fahrzeugen in andere Staaten. Der Nachweis kann auf zwei Wegen erfolgen. Entweder durch eine gültige technische Prüfbescheinigung oder durch ein technisches Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Branchenvertreter warnen jedoch, dass besonders das Gutachten für Besitzer älterer Fahrzeuge teuer werden könnte. Die Kosten könnten mehrere tausend Euro erreichen, wodurch sich der Verkauf vieler alter Fahrzeuge wirtschaftlich nicht mehr lohnen könnte. Ohne einen dieser Nachweise könnte ein Fahrzeug weder erneut zugelassen noch in ein anderes Land exportiert werden. Damit wäre ein Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt praktisch nicht mehr möglich. Lediglich für Verkäufe zwischen Privatpersonen ist eine begrenzte Ausnahme vorgesehen. Der Verband der deutschen Automobilbranche warnt, dass die Regelung erhebliche Auswirkungen auf den Markt haben könnte. Vor allem Menschen mit geringerem Einkommen könnten dadurch schwieriger Zugang zu günstigen Fahrzeugen haben. Gleichzeitig sehen einige Experten einen Zielkonflikt in der europäischen Politik. Die Europäische Union plant, ab dem Jahr zweitausendfünfunddreißig den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu verbieten und den Einsatz von Elektroautos zu erhöhen. Wenn ältere Fahrzeuge schneller aus dem Verkehr gezogen werden, könnte dies den Umstieg auf Elektroautos beschleunigen. Gleichzeitig unterstützt die Europäische Union im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitspolitik auch das sogenannte Recht auf Reparatur. In Deutschland steigt zudem das Durchschnittsalter der Fahrzeuge weiter an. Im Jahr zweitausendfünfundzwanzig lag das Durchschnittsalter der Autos bei zehn Komma sechs Jahren. Zusätzlich könnte auch eine andere Regelung Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt haben. Eine von den Vereinten Nationen entwickelte Cyber-Sicherheitsverordnung trat im Juli zweitausendvierundzwanzig in Kraft. Dabei wird unter anderem diskutiert, wie lange Hersteller Software-Updates und technischen Support für Fahrzeuge bereitstellen müssen. Der Verband der deutschen Automobilindustrie betont jedoch, dass eine unbegrenzte Unterstützung technisch und wirtschaftlich kaum möglich sei.