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„Wo kommst du wirklich her?“ – diese Frage durch die Polizei ist nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz diskriminierend. Die Berliner Polizei hatte vor mehr als drei Jahren einen Mann auf dem Fahrrad angehalten, weil er angeblich sein Handy während des Fahrens benutzt hatte. Als es zur Identitätskontrolle kam, hätten die Polizisten nach seinem Geburtsort in Deutschland gefragt. Mit seiner Antwort gaben sich die Polizisten nicht zufrieden und wollten daraufhin wissen, woher er „wirklich“ herkäme, berichtete der in Deutschland geborene Mann. Dabei hätten sich die Polizisten aggressiv verhalten. Die Nachfrage nach der „wirklichen“ Herkunft kostet das Land Berlin nun 750 Euro. Das Amtsgericht Berlin-Mitte berief sich dabei auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Es ist das einzige Gesetz in Deutschland, das für behördliche Diskriminierung einen Entschädigungsanspruch vorsieht. Charlotte Heyer vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB) des tbb kennt zahlreiche solcher Fälle. Immer wieder berichten ihr Menschen von rassistischer Diskriminierung und Gewalt durch die Polizei – so auch der Fahrradfahrer, den sie beraten und bei seiner Klage gegen die Polizei begleitet hatte. Hilfe bei Diskriminierung findest du bei Antidiskriminierungsstellen wie dem ADNB oder bei uns unter https://www.antidiskriminierungsstell... #Diskriminierung #Rassismus #Racial Profiling #LADG #Berlin