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Ist die Regelung der Hofnachfolge lebzeitig unterblieben und hat der Landwirt als Betriebsinhaber auch kein Testament geregelt, fällt sein gesamtes Vermögen und damit auch der landwirtschaftliche Betrieb an die gesetzlichen Erben. Häufig wird nicht nur eine Person gesetzlicher Erbe, sondern mehrere, sodass eine Erbengemeinschaft entsteht, die nur noch gemeinsam über den Verbleib des Vermögens entscheiden kann. Ulrike Specht ist Partnerin der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte in Regensburg und leitet die Referate Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht liegt in der Beratung und Vertragsgestaltung bei Gesellschaftsgründung und Unternehmenskaufverträgen (Asset-Deal oder Share-Deal) sowie der Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Qualifikation als Fachanwältin für Erbrecht bietet die passende Grundlage für die Beratung bei der Gestaltung und Durchführung der Unternehmensnachfolge. Im Bereich des Versicherungsvertriebs berät Rechtsanwältin Specht Vermittler beim Ausstieg aus der Ausschließlichkeit, bei Kooperationen unter Vermittlern, Bestandskauf und -verkauf sowie zu Haftungsthemen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – wir freuen uns auf Sie! Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte Prinz-Ludwig-Straße 11 93055 Regensburg Tel. 0941-58 57 10 [email protected] www.paluka.de Musiklizenz: Creative Commons License 3.0 – www.audionautix.com