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Haben Sie schon einmal auf Ihre Abrechnung geschaut? Viele Senioren lassen jeden Monat bares Geld liegen, einfach weil sie die neuen Pauschalen und Budgets für 2026 nicht kennen. In dieser Podcast-Folge von "Würdezeit" widmen wir uns Ihrem guten Recht. Wir sprechen nicht über komplizierte Paragraphen, sondern über Summen, die Ihnen zustehen: Von den 42 Euro für Pflegehilfsmittel bis zum Zuschuss für den Badumbau. Besonders wichtig für 2026: Es gibt neue Fristen bei der Verhinderungspflege, die Sie kennen müssen, damit Ihr Anspruch nicht verfällt! Lehnen Sie sich zurück, hören Sie zu und prüfen Sie anschließend Ihre Unterlagen. In diesem Video erfahren Sie: 0:00 - Begrüßung & Warum dieses Geld Ihnen zusteht 02:15 - Die "Pflegebox": 42 Euro monatlich für Hygiene 05:30 - Der Entlastungsbetrag (131 Euro): Hilfe im Haushalt & Anspar-Tipp 08:45 - Wohnen im Alter: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für Umbauten 11:20 - Neu in 2026: Digitale Helfer (DiPA) – 40€ für die App + 30€ für Hilfe 13:50 - ⚠️ ACHTUNG FRIST: Änderungen bei der Verhinderungspflege 2026 16:10 - Weniger Bürokratie: Neue Regeln für Beratungsbesuche (Pflegegrad 4 & 5) 17:30 - Fazit: Fordern Sie Ihr Recht ein! 🔗 Wichtige Quellen & Nachweise (Stand 2026): Damit Sie sicher sein können, dass alle Zahlen stimmen, habe ich hier die offiziellen Quellen für Sie verlinkt: • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro): Seit der Anpassung 2025 beträgt die Pauschale für alle Pflegegrade 42 Euro monatlich. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsübersicht 2026 • Entlastungsbetrag (131 Euro): Der Betrag zur Unterstützung im Alltag liegt weiterhin bei 131 Euro. Quelle: Pflege.de / BMG • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Der Zuschuss wurde auf bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme erhöht. Quelle: Lebenshilfe24 / PtW Pflegeteam • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Ab 2026 gilt die Aufteilung: Bis zu 40 Euro für die Anwendung und bis zu 30 Euro für Dienstleistungs-Unterstützung. Quelle: Mobil Krankenkasse / Gegen-Hartz.de • Neue Fristen Verhinderungspflege: Achtung! Ab 2026 können Kosten nur noch für das laufende und das vorherige Jahr abgerechnet werden (Verkürzung der Frist). Quelle: Wir-Pflegen.net / Pflegefreunde Münster • Beratungsbesuche: Für Pflegegrad 4 und 5 sind nur noch zwei Besuche pro Jahr verpflichtend (statt vier). Quelle: Pflegewegweiser NRW Über diesen Kanal: Bei "Würdezeit" geht es um ein selbstbestimmtes, glückliches und sicheres Leben im Alter. Wir übersetzen Bürokratie in verständliche Sprache und geben Tipps für Gesundheit, Finanzen und Lebensfreude. 🔔 Abonnieren Sie den Kanal, um keine wichtigen Änderungen für Rentner und Senioren zu verpassen. 💬 Frage an Sie: Haben Sie den Zuschuss für Pflegehilfsmittel (42€) schon auf Ihrer Abrechnung bemerkt? Schreiben Sie mir Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare! Rechtlicher Hinweis: Dieses Video dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an Ihre Pflegekasse. #pflegegrad #Pflegegeld2026 #SeniorenRatgeber #Würdezeit #Pflegehilfsmittel #Rente Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wi... Neue Pflegegesetze für mehr Fachkompetenz und eine einheitliche Ausbildung https://www.bundestag.de/dokumente/te... Bundestag verabschiedet Gesetz für weitere Befugnisse für Pflegekräfte und Entbürokratisierung in der Pflege | BMG - Bundesministerium für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsminister...