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+++Korrektur+++ Laut dem besprochenen BGH-Urteil ist der Zweitschlüssel als Zubehör nicht übereignet worden. Vielmehr verbleibt er im Eigentum des Autohauses. Dies war aus der Pressemeldung des BGH nicht ersichtlich. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Achtung examensrelevant! Der BGH hat am 18.09.2020 (Az. V ZR 8/19) eine wichtige Entscheidung zum Sachenrecht getroffen. Dabei ging es um die Besitzverhältnisse an einem Kfz während einer Probefahrt, die Abgrenzung zwischen Besitzdienerschaft und mittelbaren Besitz und den gutgläubigen Eigentumserwerb bei Kfz. Dazu gab es sogar noch eine Widerklage. Anders gesagt: Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis dieser Fall im Examen geprüft wird. Grund genug für Maarten van der Werf sich dem in einer ausführlichen Videobesprechung zu widmen. Viel Spaß beim Ansehen und viel Erfolg beim Examen!