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Frage: Ist die Verpflichtung des Gehorsams gegenüber dem Machthaber und das Verbot des Rebellierens gegen den ungerechten muslimischen Herrscher, von den Angelegenheiten, in welchen es Meinungsverschiedenheit gibt? Shaykh Sālih bin Fawzān Al-Fawzān: Nein! Diese sind nicht von den Angelegenheiten, in welchen es Meinungsverschiedenheit (Ikhtilaf) gibt. Dies ist eine Lüge! Hierüber herrscht sogar Konsens (Idschma'). Ihm wird gehorcht, auch wenn er ungerecht ist, solange er nicht aus der Religion austritt, so wird ihm gehorcht, außer in Sünde - von der Sünde entfernt man sich. Aber dass gegen ihn rebelliert wird, wenn er ungerecht ist, ist verboten (haram). Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) hat gesagt: „Höre und gehorche auch wenn dein Rücken geschlagen und dein Besitz weggenommen wird!" (Sahih Muslim) Höre und gehorche, denn das Nehmen vom Besitz und das Schlagen des Rückens ist leichter als Chaos, Aufstand und Verlust der Angelegenheiten sowie Verlust der Gemeinschaft (Dschama'ah). Und es ist vom Ausüben des kleineren Übels von zwei Übeln um das Schlimmere zu verhindern. Dies ist eine Basis der Schar'iah, welche im Islam bekannt ist. Ja!