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Das Ertragswertverfahren – kurz erklärt! Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn Ihr Objekt zur Renditeerezielung geeignet ist. Darüber entscheidet die Drittverwendungsfähigkeit. Also, ob ein normaler Marktteilnehmer die Immobilie vermieten würde. Mit dem Ertragswertverfahren berechnen Sie den Verkehrswert in 6 Schritten: Schritt 1: Rohertrag Berechnen Sie den jährlichen Bruttoertrag der Immobilie mit marktüblichen Mieteinnahmen. Sollte die Ist-Miete abweichen, wird das als Over-oder Under-Rent berücksichtigt. Schritt 2: Reinertrag Subtrahieren Sie die Bewirtschaftungskosten, die sich aus Instandhaltungs- und Verwaltungsaufwänden, sowie dem Mietausfallwagnis zusammensetzen. Schritt 3: Wert der baulichen Anlagen Subtrahieren Sie die Bodenwertverzinsung vom Jahresreinertrag, um den Reinertrag der baulichen Anlagen zu erhalten. Um diese Bodenwertverzinsung zu errechnen, brauchen sie zunächst den Bodenwert, also den Wert vom unbebauten Grundstück. Multiplizieren Sie dafür die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert. Wichtig: Dieser Bodenrichtwert wird pauschal für größere Zonen vom zuständigen Gutachterausschuss ermittelt, muss für Ihr Grundstück aber gegebenenfalls individuell angepasst werden. Nun multiplizieren Sie den Bodenwert mit dem Liegenschaftszins, also dem Risiko-Faktor von Immobilie und Standort, um die Bodenwertverzinsung zu erhalten. Schritt 4: Vorläufiger Ertragswert der baulichen Anlagen Kapitalisieren Sie dafür nun die jährlichen Reinerträge der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer. Schritt 5: Vorläufiger Ertragswert Addieren Sie den Bodenwert mit dem Wert der baulichen Anlagen. Schritt 6: Verkehrswert Dieser Wert ergibt sich, nachdem besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt wurden. Aber Achtung: Die korrekten Parameter zu berechnen ist sehr komplex und Referenzdaten sind teilweise nicht öffentlich zugänglich. Für eine grobe Einschätzung mit bis zu 50% Wert-Abweichung sind Onlinerechner gut geeignet - um den exakten Verkehrswert zu ermitteln, sollten sie aber einen Immobiliengutachter beauftragen: Bei Heid Immobilienbewertung rechnen unsere öffentlich bestellten und vereidigten, sowie personenzertifizierten Sachverständigen nur mit Daten aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen. So erhalten Sie den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie. Rufen Sie uns jetzt an für eine kostenlose Erstberatung!