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In der Probezeit geblitzt zu werden stellt ein besonderes Ärgernis dar. Der Führerschein wird Fahranfängern immer zwei Jahre auf Probe gewährt. Diese „Bewährungsphase" muss von jedem Anfänger absolviert werden. Was passiert bei Verstößen in der Probezeit? Bei Verstößen in der Probezeit wird zwischen sog. A und B Verstößen unterschieden. Dabei stellen A Verstöße die schwerwiegenden Verstöße dar. Nach nur einem Verstoß dieser Art muss der Anfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Dieselben Folgen treffen den Fahranfänger bei Vorliegen von zwei B-Verstößen. Rufen Sie uns unter 0221 / 968 896 532 8 (Beratung bundesweit) an, wenn Ihnen ein solcher Verstoß vorgeworfen wird. Wir helfen Ihnen weiter! Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/in-probezeit-ge... Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht. ____________________________________________ / die.aufklaerer Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: [email protected]