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In ihrer Festrede zum Verfassungstag 2025 analysierte Angelika Nußberger, dass mit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine die Grundkoordinaten des internationalen Rechtssystems geändert worden seien: Der Februar 2022 sei, genauso wie der Hamas-Angriff auf israelische Zivilisten, der nachfolgende Gazakrieg und auch die zweite Amtszeit von US-Präsident Trump, ein Wendepunkt hin zu einer neuen multipolaren Rechtsordnung, in der – und hier zitierte Nußberger Wladimir Putin – Interessen „nicht nur bekundet, sondern auch geschützt“ werden. Dabei gerate das Völkerrecht unter die Räder, indem es z.B. selektiv angewendet oder überhaupt ignoriert wird. Widersprochen wird, so die Richterin, aber auch dem bisher weitgehend als gesichert geltenden rechtlichen Acquis, der durch die – in diesen selbst vorgesehene – Fortentwicklung von Verträgen entstanden sei. Als ein Beispiel nannte Angelika Nußberger die Rechtsprechung regionaler Menschenrechtsgerichte wie des EGMR: „Im Menschenrechtsschutz ist man sich nicht mehr einig, wie weit die von Präambeln angemahnte ´Fortentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten` gelten soll.“ Dieser „überaus negativen“ Bestandsaufnahme stellte sie unter anderem entgegen, dass die internationale Gemeinschaft den Völkerrechtsbruch Russlands etwa mit Sanktionen beantwortet habe. Es sei also nicht alles schlecht. Um den Negativentwicklungen entgegenzutreten, hofft Nußberger auf einen Konsens darüber, dass ein wehrhaftes, ein „militant international law“ eine effektive Antwort gegen jene findet, die das System von innen aushöhlen. Zu einem solchen gehörten Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, „auch wenn wir in einer multipolaren Welt Abstriche werden machen müssen und nicht alles, was wir für Europa als gemeinsame Klammer ansehen, auch auf universeller Ebene einfordern können“. International unverzichtbar sei, was Franklin Roosevelt und Winston Churchill 1941, in einer sehr dunklen Stunde Europas, in der Atlantikcharta zusammengefasst haben und was in der UN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdifferenziert wurde: territoriale Änderungen nur im Einklang mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Förderung des sozialen Friedens, ein Leben für alle frei von Not und Furcht, Abrüstung, so Angelika Nußberger. Ihr Fazit: „Wenn wir von diesem Grundkonsens aus weiterdenken, sollte es auch möglich sein, in einer multipolaren, von unterschiedlichen geopolitischen Interessen bestimmten Welt friedlich zu leben.“