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Die vorliegenden Dokumente umfassen die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ und die dazugehörige DGUV Regel 105-049, welche detaillierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen für Feuerwehren in Deutschland festlegen. Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V 49) definiert den Geltungsbereich, grundlegende Pflichten der Träger (Unternehmer) und Feuerwehrangehörigen sowie Anforderungen an Organisation, Ausrüstung und Betrieb. Die DGUV Regel 105-049 dient als Konkretisierung der Vorschrift, indem sie spezifische Präventionsmaßnahmen, Erläuterungen und technische Hinweise für verschiedene Bereiche wie bauliche Anlagen, persönliche Schutzausrüstung und spezielle Einsatztätigkeiten (z. B. Atemschutz, Taucheinsatz) bereitstellt. Beide Quellen betonen die besondere Verantwortung der Träger für die Sicherheit im Feuerwehrdienst, insbesondere im Hinblick auf die hohen physischen und psychischen Belastungen, die mit dem ehrenamtlichen Dienst verbunden sind. Sie enthalten auch spezifische Regelungen zur Eignungsprüfung und arbeitsmedizinischen Vorsorge für besonders gefährliche Tätigkeiten wie das Tragen von Atemschutzgeräten.