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Die verpflichtende E-Rechnung kommt ab 1. Januar 2025. Die Neuerung bietet erhebliche Chancen zur Optimierung der Geschäftsprozesse. Zugleich empfinden viele Unternehmen die Umstellung als Herausforderung. Was ist aus Sicht der Finanzverwaltung bei der Umsetzung der Neuregelungen zu beachten? Hierüber unterhält sich Martin Clemens, IHK München, mit Thilo Scheidt vom Bayerischen Finanzministerium. Informieren Sie sich über den Blick der Finanzverwaltung! Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten und von den Chancen der Digitalisierung profitieren können. Das erwartet Sie: Einleitung: Warum ist die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung aus Sicht der Finanzverwaltung notwendig und warum gerade jetzt? (EU-weites Meldesystem usw.) 0:10 Wer genau ist von den Neuregelungen in Deutschland betroffen? 2:48 Welche konkreten Vorteile bietet die E-Rechnung aus Sicht der Verwaltung? 3:10 Was ist eine E-Rechnung? Definition und Abgrenzung zu Papierrechnungen und PDF-Rechnungen. 4:10 Erklärung des strukturierten Formats und der Norm EN 16931. 5:50 Rechnungsbestandteile, Fristen bei der Ausstellung von Rechnungen: Ändert sich da was? 6:49 Menschenlesbarkeit: Wie können E-Rechnungen visualisiert werden? 7:14 Zeitplan, Übergangsfristen. 8:15 Ausnahmen. 10:34 Wie erkennt ein Unternehmen, dass sein Geschäftspartner ein inländisches Unternehmen ist? 11:44 Technische Voraussetzungen, IT-Lösungen: Was muss ein Unternehmen machen, um E-Rechnungen erstellen und empfangen zu können? 12:36 Vorsteuerabzug: Was bleibt gleich und was ändert sich bei der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer? 13:53 Ordnungsgemäße Aufbewahrung, GoBD, Belegprüfung usw.: Was ist aus Sicht der Finanzverwaltung zu beachten? 14:27 Ändert sich etwas im Verhältnis zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung, oder bleibt alles unverändert? 15:24 Zusammenfassung 16:08 Weiterführende Informationen zur E-Rechnung: https://www.ihk-muenchen.de/de/Servic... Schritt-für-Schritt-Anleitung zur E-Rechnung: https://www.ihk-muenchen.de/de/Servic... Marktübersicht E-Rechnung: https://www.ihk-muenchen.de/de/Servic... E-Rechnung: Rückblick zu unserer Veranstaltung vom 6.6.2024 (mit freigegebenen Vortragsunterlagen): https://www.ihk-muenchen.de/de/Servic... Ergänzender Hinweis: Beim Aufnahmetermin war das Jahressteuergesetz 2024 noch nicht final. Deshalb wurde im Video bei Minute 11:14 erwähnt, dass noch diskutiert werde, ob Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind. Mittlerweile steht fest: Das Jahressteuergesetz 2024 wurde verabschiedet, und Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht für E-Rechnungen ausgenommen. Die Annahmepflicht für E-Rechnungen auch für Kleinunternehmer bleibt bestehen.