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Bevor die Vorlesung richtig losgeht, gibt dieses Video einen Überblick über die europäische Rechtsgeschichte von den Anfängen des römischen Rechts bis zum Inkrafttreten des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) am 1.1.1900. Das römische Recht der klassischen Zeit (etwa 27 v. Chr. bis 235 n. Chr.) wurde von Kaiser Justinian I. in großen Rechtsbüchern zwischen 528 und 534 gesammelt. Die wichtigste dieser Sammlungen waren die Digesten. Justinians Rechtssammlungen gerieten in Westeuropa zunächst in Vergessenheit. Gegen Ende des 11. Jahrhunderts wurde in Italien eine Handschrift der Digesten wiederentdeckt. Danach erwachte ein großes Interesse am römischen Recht. Die antiken Texte wurden studiert und zur Grundlage von juristischen Vorlesungen. Dies geschah zuerst in Bologna, wo sich eine der ersten mittelalterlichen Universitäten entwickelte. Bald wurde das römische Recht überall in Europa wieder von Gerichten angewendet. In Deutschland blieb das römische Recht bis zum Inkrafttreten des BGB eine wichtige Grundlage des Privatrechts.