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Wer vor dem 01.01.2009 Anteile an Investmentfonds kaufte, konnte sicher sein, dass er sie eines Tages steuerfrei verkaufen konnte. Doch zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber dies geändert. Zwar blieb der Wertzuwachs bis Ende 2017 steuerfrei, doch der darauffolgende Wertzuwachs unterliegt nun der Kapitalertragsteuer. Als Ausgleich für diese Änderung gewährt man einen Freibetrag von EUR 100.000. Wie man diesen mehrfach nutzen kann, erläutert Daniel Denker in diesem Interview. Mehr zu Daniel Denker: Youtube: / steuerwebinar LinkedIn: / daniel-denker-b07a4865 0:00 Einleitung & Vorstellung 3:37 Besteuerung von Investmentfonds 6:40 Gesetzliche Grundlage 7:07 Nutzung der Freibeträge 9:24 Anteile übertragen - Freibeträge mehrmals nutzen 12:26 Fazit & Kontakt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Ihr Direktkontakt für neue Mandanten: Telefon: +49 221 999 832-01 E-Mail: Mail@Juhn.com ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Für Bewerber/innen: Telefon: +49 221 999 832-06 E-Mail: Karriere@Juhn.com Internet: https://www.Juhn.com/Karriere ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Unser Blogbeitrag zur Besteuerung von Investmentfonds: https://www.juhn.com/fachwissen/erbsc... ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Folge uns auf Social Media: ► Facebook: / juhnsteuerberater ► Instagram: / juhnsteuerberater ► LinkedIn: / juhn-steuerberater ► Xing: https://www.xing.com/companies/juhnpa... ► Twitter: / juhntax ► Podcast: https://www.juhn.com/podcast/ ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort. Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Zollhafen 24 50678 Köln ► Telefon: +49 221 999 832-01 ► E-Mail: Mail@Juhn.com ► Internet: https://www.Juhn.com #Investmentfonds #Freibetrag #Kapitalertragsteuer