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Fakten, Fakten, Fakten - Was bisher geschah ! Was steckt hinter der Verbindung Sehr/Böllinger/Bayer/Schäfer?? Rechtsbeugung: Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Zweck des Rechtsbeugungstatbestandes ist die Statuierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Richters und damit das notwendige Gegengewicht zur Gewährung der richterlichen Unabhängigkeit. § 339 StGB unterwirft damit den Richter der Selbstkontrolle durch die von ihm mitrepräsentierte rechtsprechende Gewalt und der schwersten, weil strafrechtlichen Haftung. Tätergruppe: Rechtsbeugung ist ein sogenanntes Sonderdelikt, also ein Delikt, das nicht jedermann, sondern nur ein bestimmter Personenkreis begehen kann. An erster Stelle kommt als Täter der Richter in Betracht, und zwar neben Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Auch andere Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB können Täter einer Rechtsbeugung sein, sofern sie eine Rechtssache zu leiten und zu entscheiden haben. Zu solchen Amtsträgern sind Rechtspfleger und Staatsanwälte zu rechnen. Tathandlung: Tathandlung ist die falsche Anwendung des Rechts. Unter Recht ist zunächst das Gesetzesrecht zu verstehen, daneben auch das Gewohnheitsrecht und das von den Parteien geschaffene Vertragsrecht (beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Tarifverträge). Auch sogenanntes überpositives Recht (Naturrecht) ist nach herrschender Ansicht Recht im Sinne des § 339 StGB, wobei die Anwendung des Rechtsbeugungstatbestandes wegen Verletzung überpositiven Rechts nur in Betracht kommt, wenn sich positives Recht als offenkundig gesetzliches Unrecht erweist, indem es unter Missachtung der Menschenwürde Gerechtigkeit nicht einmal mehr anstrebt - Redaktionsverantwortlichkeit: Klaus Overhoff, Österreich Redaktion und Regie: Klaus Overhoff Alleiniges Copyright auf alle Filme: Volker Hoffmann Alleiniger Lizenznehmer aller Filme von Volker Hoffmann: Citrovax Österreich a) persönlich bei allen Gerichtsterminen anwesend b) Interviewangebote an Amtsgerichtsdirektor Felder und Staatsanwaltschaft werden in jedem Termin abgelehnt