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Als Stadtrat bezeichnet man sowohl die gesamte Gemeindevertretung in Magdeburg als auch ein einzelnes männlich gelesenens Mitglied des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg. Es gibt natürlich auch Stadträtinnen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg besteht aus den gewählten 56 Stadträt*innen . Sie sind für die Dauer von 5 Jahren gewählt und ehrenamtlich tätig. Die Stadträt*innen üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und nach freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Der Stadtrat ist die Vertretung der Einwohner*innen und das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht der*die Oberbürgermeister*in kraft des Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Er überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse. Rechtsgrundlage sind u. A. §§ 36 - 59 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.