У нас вы можете посмотреть бесплатно Unfall beim Rückwärtsfahren - genauer Blick auf Schuldfrage или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием видео, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса ClipSaver.ru
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Rückwärtsfahren und wann es sich lohnt genauer hinzuschauen. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Wer rückwärts fährt, hat bei einem Unfall immer Schuld. Stimmt das überhaupt? Der Frage gehen wir heute nach. Hallo liebe Zuschauer, mein Name ist Henning Hartmann. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in Oranienburg bei Berlin. Mit diesen Bereichen beschäftigt sich meine Kanzlei. Rückwärtsfahren ist nach Meinung vieler immer ein Indiz dafür, dass derjenige, der rückwärts fährt, den Unfall auch verursacht hat. Man kann auch sagen Schuld an dem Unfall hat. Das stimmt aber so nicht. Unter anderem der Bundesgerichtshof hat in diversen Urteilen sich mit dieser Frage befasst, zum Beispiel mit dem Urteil vom 15.12.2015, Aktenzeichen VI ZR 6/1, und hat deutlich gemacht, dass alleine das Rückwärtsfahren nicht ausreicht für die Beurteilung der Schuldfrage. Wenn nämlich andere Besonderheiten vorliegen, kann sich das Ganze anders darstellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Rückwärtsfahrende im Zeitpunkt des Zusammenstoßes bereits zum Stehen gekommen ist. Wenn Sie das beweisen können, dann können Sie auch Ihren Schadensersatz bei dem Unfallgegner geltend machen. Dann hat Ihr Rückwärtsfahren nämlich unter Umständen gar nicht den Unfall verursacht. Natürlich ist das immer Tat-Frage, man muss sich jeden Fall einzeln angucken. Das heißt, da lohnt sich auf jeden Fall die Beratung durch einen Verkehrsjuristen. An der Stelle wichtig zu wissen: Wenn Sie eine Verkehrs rechtsschutzversicherung haben, dann entstehen Ihnen dadurch keine Kosten. Dann können Sie also ohne Kostenrisiko Ihre Ansprüche geltend machen. Und selbst wenn das nicht gelingen sollte, aus irgendwelchen Gründen, bleiben Sie nicht auf Kosten hängen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist also durchaus, man kann schon sagen eine der wenigen Versicherungen, die man haben sollte, das ist zumindest meine Erfahrung aus der Praxis. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie mir gerne. Ansonsten können Sie gerne durch Klick auf mein Bild den Kanal abonnieren. Dann bleiben Sie kostenlos zu den Themen rund ums Verkehrsrecht informiert. Vielen Dank. Alles Gute! Bis dann. Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: oranienburg@ra-hartmann.de Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Mehr Informationen zum Thema: Unfall beim Rückwärtsfahren https://www.ra-hartmann.de/unfall-bei... Unfall zwischen Fahrrad und rückwärtsfahrendem Auto https://www.ra-hartmann.de/unfall-zwi... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner