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In Fahrradstraßen hat der Radverkehr grundsätzlich Vorrang, aber an Kreuzungen gilt oft rechts vor links – es sei denn, spezielle Schilder (wie Vorfahrtsschilder oder abgesenkte Bordsteine) regeln es anders, wobei die rote Fahrbahn oft auf Vorrang hinweist; Autofahrer müssen sich dem Radverkehr anpassen und dürfen maximal 30 km/h fahren. Grundsätzliche Regeln: Radverkehr hat Vorrang: Autofahrer müssen sich so verhalten, dass der Radverkehr weder behindert noch gefährdet wird. Geschwindigkeit: Für alle gilt maximal 30 km/h. Nebeneinanderfahren: Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Vorfahrt an Kreuzungen: Keine Schilder: Wenn keine Schilder da sind, gilt an Kreuzungen rechts vor links, auch für Radfahrer! Hier müssen Radfahrer aufpassen. Mit Schildern: Wenn die Fahrradstraße mit einem Vorfahrtsschild (z.B. Zeichen 301) gekennzeichnet ist, hat sie Vorfahrt. Abgesenkter Bordstein: Fährt man über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrradstraße ein, muss man dem Radverkehr Vorfahrt gewähren. Rote Fahrbahn: Die rote Farbe deutet oft auf eine Fahrradstraße mit Vorrang hin. Zusammenfassend: Seien Sie immer aufmerksam! Auch wenn Radfahrer generell Vorrang haben, ist die Verkehrssituation an jeder Kreuzung entscheidend. Achten Sie auf die Beschilderung und die bauliche Gestaltung (abgesenkter Bordstein).