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Viele Betriebsräte kennen Paragraf 110 BetrVG kaum. Dabei steckt genau hier ein wichtiges Recht für deine Arbeit im Gremium. Der Arbeitgeber muss die Belegschaft regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren. Und genau das kann für dich entscheidend sein, wenn es um Arbeitsplätze, Planung und Mitbestimmung geht. In dieser Folge erfährst du, was Paragraf 110 BetrVG genau regelt, für welche Unternehmen er gilt und welche Informationen der Arbeitgeber tatsächlich geben muss. Außerdem hörst du, welche Rolle Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss dabei spielen, wo die Grenzen liegen und was du tun kannst, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht nicht erfüllt. Das erwartet dich in dieser Folge: Wann Paragraf 110 BetrVG greift Welche Infos zur wirtschaftlichen Lage auf den Tisch müssen Warum diese Unterrichtung für deine Betriebsratsarbeit so wichtig ist Was bei Verstößen droht Wie du das Thema im Gremium praktisch nutzen kannst Seminarempfehlung: Wirtschaftsausschuss Teil 1: https://www.waf-seminar.de/182