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In diesem Video erklärt Dr. Utz Anhalt als Sozialrechtsexperte bei gegen-hartz.de, warum „45 Jahre eingezahlt“ nicht automatisch bedeutet, dass mit 62 die Rente startet – und weshalb am Ende Geburtsjahr und Rentenart entscheiden. Anhand eines konkreten Beispiels zeigt er den Unterschied zwischen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) und der Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) samt der harten Konsequenz: 0,3 % Abschlag pro Monat – lebenslang (bis zu 14,4 % bei 48 Monaten). Hier findet Ihr den Beitrag auf gegen-hartz.de: https://www.gegen-hartz.de/news/rente... Nicht vergessen! 📌 Abonniert unseren Kanal für mehr wertvolle Informationen zu Sozialrecht, Rente und Bürgergeld! 📌 Gebt dem Video einen Daumen hoch, wenn es euch gefallen hat und teilt es mit Freunden und Bekannten! ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Bleibt in Verbindung mit uns: 🌐 WEBSEITE ► https://www.gegen-hartz.de/ 🔔 ABONNIERT ► @GegenHartzTV #️⃣ Social Media ► / gegenhartz ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ #Rente #DeutscheRentenversicherung #45JahreRente #LangjährigVersicherte #BesondersLangjährigVersicherte #Renteneintritt #Rentenabschlag #Schwerbehinderung #GdB50 #DrUtzAnhalt