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Nun, Regel 8:9d griff (!!) nicht, wenn der Torwart „seinen Kopf Richtung Ball bewegt“. Wie ist es hier? War es überhaupt ein „Kopftreffer“? EDIT An manchen Kommentaren hier ist erkennbar, daß nicht alle die aktuelle „Regelinterpretation“ mitgekriegt haben. Das ist allerdings auch nicht verwunderlich, da die Regelformulierung in 8:9d nicht geändert wurde und etwas anderes nahelegt, oder? Im dhb-schiedsrichterportal, in der Rubrik „Pfiff der Woche“ vom 05.09.2022 „Kopftreffer beim 7-Meter-Wurf“, wird u.a. ausgeführt: … „Eher „unglückliche“ bzw. zufällige Kopftreffer bei normalen Abwehrbewegungen des Torwarts waren bis dato nicht strafwürdig! Jetzt muss sich der Werfer darüber im Klaren sein, dass allein er für die Folgen eines gesundheitsgefährdenden Kopftreffers verantwortlich gemacht wird. Er muss also das Risiko einer Disqualifikation abwägen, wenn er Würfe in Kopfnähe platzieren will. Obwohl der Regeltext bei Regel 8:9d bei der Regeländerung unverändert geblieben ist, hat die IHF ihre Interpretation eines Kopftreffers bei einem 7-Meter-Wurf auf die gleiche Auslegung (was die Bewegung des Torwarts angeht, aber nicht das Strafmaß) wie bei einem freien Wurf aus dem Spiel heraus auf den Torwart angepasst. Das hat in der Praxis folgende Konsequenzen: 1. Torwarttypische Aktionen, die zu einem Treffer am Kopf führen, werden auch beim 7-Meter-Wurf der Verantwortung des Schützen (hier Vollverantwortung wegen ruhender Ausgangslage) zugeführt, d. h. die bisher geltende „fadenkreuzartige“ Abweichung beim Treffer gilt nicht mehr. 2. Straffrei bleiben in allen dynamischen Fällen die vom Torwart bewusst herbeigeführten Kopftreffer (z. B. beim Lob-Shot bzw. Heber/Leger), die quasi als Kopfball gehalten werden, denn dabei geht eindeutig der Kopf zum Ball und nicht der Ball zum Kopf. Dass solche Dinge passieren, ist eher theoretischer Natur. Das Ziel des Gesundheitsschutzes ist hier auch nicht der zentrale Punkt. Die gleiche Auslegung gilt ebenso bei Regel 8:9e. Die Regelinterpretation wird für den Bereich des DHB empfohlen.“