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Sie können sich sicher sein, dass nur der Unternehmer, der über seine Situation Bescheid weiß, erfolgreich nach den Regeln des Gesetzes spielen kann. Fürchten Sie, dabei den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr wiederzufinden? Suchen Sie ab und an schlicht den klaren Wegweiser, der Sie in der richtigen Spur hält? Diese Aufgabe habe ich mir in diesem Video zum Ziel gesetzt: Zunächst gehen wir zusammen auf Ihre Pflichten ein, um uns dann Ihren Rechten als Einzelunternehmer in der Insolvenz zu widmen. Ihre Hauptpflichten als Einzelunternehmer in der Insolvenz erstrecken sich vor allem auf Auskünfte und sämtliche Mittleilungen über Ihre Situation, die Sie Ihrem Insolvenzverwalter mitteilen müssen, der Ihr Vermögen betreut. Verletzen Sie diese Pflichten, kann Ihnen später die Restschuldbefreiung versagt werden. Ich gehe spreche die wichtigsten Pflichten nun genauer mit Ihnen durch. In der Insolvenz müssen Sie jederzeit erreichbar sein. Als Einzelunternehmer haben Sie besondere Pflichten, denen Sie nachkommen müssen: Unterschätzen Sie nicht, welche Ausmaße es hat, wenn Sie in der Insolvenz für Gericht und Insolvenzverwalter unerreichbar sind. Nehmen Sie sich diesen Tipp zu Herzen: Riskieren Sie Ihre Restschuldbefreiung nicht wegen solcher Formalien. Eine besonders wichtige Pflicht, die schnell vergessen wird, ist der richtige Umgang mit Ihrem Geld: Da Sie zuerst Ihre Gläubiger befriedigen müssen, dürfen Sie Ihr Geld nicht ohne Absprache an andere Personen verteilen. Für jeden Vermögensfluss brauchen Sie die Genehmigung des Insolvenzverwalters. Verstöße hiergegen können besonders gravierende Folgen haben: Vermeiden Sie also die Gefährdung der Restschuldbefreiung und strafrechtliche Konsequenzen, indem Sie Ihr Geld nicht ohne Absprache verteilen. Gerade in der Insolvenz müssen Sie so transparent sein wie nie zuvor: Sie müssen Ihre Vermögensverhältnisse sowohl dem Insolvenzverwalter als auch dem Gericht völlig offenlegen. Dies erledigen Sie am besten, indem Sie sämtliche Vermögensverzeichnisse an den Insolvenzverwalter übermitteln. Das macht Ihnen nicht viel Arbeit, aber bewahrt Sie vor großen Sorgen. Doch nach all diesen Pflichten habe ich nun positive Nachrichten für Sie: Ihre Rechte. Da Sie in dieser Phase Ihrer Tätigkeit als Einzelunternehmer besonders viele Pflichten auferlegt bekommen, stehen Ihnen auch besondere Rechte zum Ausgleich zur Verfügung. Im Gegensatz zum privaten Schuldner können Unternehmen ohne besonderen Begründungsaufwand und ohne Verwendung eines amtlichen Formulars zu einem Insolvenzgericht gehen und dort einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Diesen Vorteil gewährt das Gesetz nur dem insolventen Unternehmer. Der Insolvenzverwalter wird grundsätzlich vom Gericht bestellt. Doch Sie haben als Schuldner bei Eigenverwaltung mit Unterstützung eines vorläufigen Gläubigerausschusses bei der Wahl des Insolvenzverwalters ein Mitspracherecht. Unterschätzen Sie dieses Recht nicht: Der Insolvenzverwalter ist die Person, die Ihnen beim Ausgeben jedes einzelnen Euros auf die Finger schauen wird. Deshalb wird es von großem Vorteil für Sie sein, wenn Sie und Ihr Insolvenzverwalter ohne Konfliktpotential gemeinsam an einem Strang ziehen. Als Schuldner in der Insolvenz haben nur Sie es in der Hand, die Dauer Ihres Verfahrens zu bestimmen. Es liegt nämlich in Ihrer Macht, ob Ihr Unternehmen die Insolvenz über ein Planfahren kürzer als drei Jahre durchläuft. Dies hängt auch von Ihren Vermögensverhältnissen ab, die Sie je nachdem bewusst zur Verfahrensverkürzung einsetzen können... ...Alles Weitere auf meiner Webseite und im Video! Link zum Beitrag: https://unternehmen-sanieren-insolven... ----------------------------------------- Nutzen Sie die Chance und nehmen Sie meinen kostenlosen Erstcheck per Telefon in Anspruch! Ich helfe Ihnen gerne! Sie werden wieder schwarze Zahlen in Ihrem Unternehmen schreiben! Telefonnummer: (DE) 07152 93 95 444 (zum Ortstarif innerhalb Deutschland) E-Mail: kontakt@unternehmen-sanieren-insolvenz-vermeiden.de ---------------------------------------- Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt Fachanwalt für Insolvenzrecht Seestraße 61/1 71229 Leonberg (Baden-Württemberg) Webseite: https://unternehmen-sanieren-insolven... Impressum: https://unternehmen-sanieren-insolven... Datenschutzerklärung: https://unternehmen-sanieren-insolven...