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„Queerfeindlichkeit in Gesetzesform: die Streichung des § 151 StGB der DDR vor 35 Jahren“ Donnerstag, den 27. Juni von 18-19:30 Uhr im Veranstaltungssaal der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Kronenstraße 5, 10117 Berlin). Begrüßung Amélie zu Eulenburg, Leiterin des Arbeitsbereichs Gedenkstätten und Erinnerungskultur, Bundesstiftung Aufarbeitung Hannah Zipfel, Referat für Kultur, Geschichte und Erinnerung, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Podiumsdiskussion Dr. Teresa Tammer, Stellvertretende Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Peter Rausch, Aktivist und Gründungsmitglied Homosexuellen Interessensgemeinschaft Berlin (HIB) und des Berliner Vereins Sonntags Club e.V. Maria Bühner, Universität Leipzig, Forschung zur Subjektivierung von weiblichen* Homosexualitäten in Ostdeutschland Moderation – Heiner Schulze, Vorstand Schwules Museum Schlussworte: Helmut Metzner, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Welche direkten und indirekten Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit queerer Menschen hatte die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität in der DDR? Wie gestaltete sich das gesellschaftliche Klima für queere Menschen? Welche organisierten Formen der Selbstbehauptung und des Widerstands waren innerhalb des Systems möglich? Der 35. Jahrestag der offiziellen Streichung des §151 aus dem Strafgesetzbuch der DDR am 30. Juni 1989 bietet Anlass über diese Fragen zu diskutieren. Der Paragraf, der 1968 in der DDR den queerfeindlichen §175 StGB ablöste, sah für einvernehmliche sexuelle Handlungen ein höheres Schutzalter für homosexuelle als für heterosexuelle Kontakte vor. Mit der Abschaffung des §151 beseitigte die DDR das Sonderstrafrecht und damit die Verfolgung von Homosexualität. In der Bundesrepublik fiel der “Unrechtsparagraf” §175 StGB, der männliche Homosexualität seit dem Kaiserreich unter Strafe stellte, erst nach der Wiedervereinigung im Zuge der Rechtsangleichung im Jahr 1994. Was also bedeutete der §151, der übrigens auch für Frauen galt, für das tatsächliche Alltagsleben queerer Menschen in der DDR - und dies nicht nur im Hinblick auf die Strafverfolgung? Fest steht: Queere Menschen wurden in der DDR durch die Staatssicherheit und mediale Verunglimpfung diskriminiert und bedroht, Queere Alltagskultur und Infrastrukturen, darunter Zeitschriften oder Treffpunkte wurden systematisch zerstört und überwacht. Eine umfassende Aufarbeitung dieser staatlichen Diskriminierung in der DDR steht bis heute aus. Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld laden Sie daher herzlich zu einer Gesprächsrunde ein, die den historischen Kontext und die Folgen des §151 aufgreift und reflektiert.