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Das Landgericht Frankfurt hat heute entschieden, dass Facebook schon auf die erste Meldung hin, den identischen und kerngleichen rechtswidrigen Inhalt auf der gesammten Plattform entfernen muss. Den Plattformbetreibern ist dabei zuzumuten, die Inhalte einzeln und durch Menschen zu überprüfen. Kommen Plattformbetreibern dem nicht nach, schulden Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld. In diesem Fall waren es 10.000 Euro, die Meta an Renate Künast bezahlen muss. Für Opfer von Hasskriminalität, Verleumdung, Bedrohungen oder Beleidigungen ist das ein Wendepunkt. Mit diesem Urteil ist es erstmals effektiv möglich, sich gegen rechtswidrige Kampagnen wirksam zur Wehr zu setzen. Das hohe Schmerzensgeld ist ein Anreiz für Plattformbetreiber, Content-Moderation ernst zu nehmen. Es ist das erste Mal, dass Facebook für mangelhafte Moderationsentscheidungen Schmerzensgeld bezahlt. Zuvor hatte das Gericht auch Twitter zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt. "Für mich ist diese Entscheidung eine große Erleichterung, da der gleiche Antrag vor fünf Jahren noch im Prozess Modamani ./. Facebook anders verbeschieden wurde. In der Zwischenheit haben sich aber sowohl das Recht als auch die Gesellschaft verändert." Chan-jo Jun Twitter: / anwalt_jun Instagram: / anwalt_jun Website: https://www.junit.de/