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Wir machen Fahrten mit überlanger Ladung ohne Ausnahmegenehmigung möglich! Bisher konnten Betoninnenlader Ladungen mit einer Länge von über 9.500 mm nur mit einem offenen Tor transportieren. Laut §22 StVO darf die Ladung je nach Transportstrecke dabei bis zu 3.000 mm überstehen. Allerdings kann in solchen Fällen das Hecktor des Innenladers durch die überlange Ladung nicht mehr geschlossen werden. Das offenstehende Tor führt so zu einer Verlängerung des Fahrzeugs, wofür zwingend eine Ausnahmegenehmigung nötig ist. Außerdem muss dabei der gesetzlich vorgeschriebene Unterfahrschutz aus dem vorgeschriebenen Bereich entfernt werden. Durch das neue Kombitor Plus von Langendorf wird diese Ausnahmegenehmigung nicht mehr benötigt. Bei der neusten Entwicklung wird das Tor nach oben hin geöffnet, wodurch keine der vorgeschriebenen Maße, weder die Gesamthöhe von 4.000 mm, noch die Gesamtlänge von 16.500 mm oder die Fahrzeugbreite von 2.550 mm, überschritten wird. Zusätzlich ist das Tor mit einem demontierbaren Unterfahrschutz versehen, der bei dem Transport von überlanger Fracht abgenommen und mit Hilfe eines Adapters an der Aufnahmeschiene befestigt werden kann. Damit befindet sich der Unterfahrschutz in der vorgeschriebenen Position und entspricht den Bestimmungen gemäß UN-R 58 03. Die Sicherung des hochgestellten Tors kann schnell und einfach durch einen Spanngurt vorgenommen werden. Die Beleuchtung und das Kennzeichen sind weiterhin gut sichtbar.