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Dr. Christoph Albert erfüllt erneut Anforderungen für Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüseneingriffe Der Landesverband der Krankenkassen bestätigt erneut die Mindestmengen bei Speiseröhren- (Ösophagus) und Bauchspeicheldrüseneingriffen (Pankreas) durch Dr. Christoph Albert, Chefarzt der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Proktologie am Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt. Die beiden Organe liegen sehr zentral im Körper und erfordern somit einen hohen operativen Aufwand, wenn hier ein entsprechender Eingriff notwendig wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet als höchstes Gremium im deutschen Gesundheitswesen darüber, welche medizinischen Leistungen die rund 73 Millionen Krankenversicherten beanspruchen können – aber auch, welche Therapiemethoden Krankenhäuser durchführen dürfen. Daher gilt für derartige Operationen die so genannte Mindestmengenregelung. Hinter dieser gesetzgeberischen Idee steht das Ziel, besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchführen zu lassen, deren Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben. Bei der Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse hat das Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt die geforderten Mindestmengen von jeweils zehn komplexen Eingriffen wiederholt erfüllt respektive überschritten. Dr. Christoph Albert betont hierbei die gute Zusammenarbeit aller zuweisenden und nachbehandelnden Kollegen – ein Netzwerk aus Haus- und Fachärzten sowie hausinternen Kollegen: »Um gut- und bösartige Erkrankungen von Ösophagus und Pankreas behandeln zu können, benötigen wir zunächst eine Einweisung des Haus- bzw. Facharztes. Neben dem chirurgischen Erfolg ist aber auch die enge Abstimmung mit anderen Fachrichtungen erforderlich«, erläutert Albert und ergänzt: »Hierzu existiert im Dreifaltigkeits-Hospital ein Expertengremium, die Tumorkonferenz, in der Diagnostik und Therapie im kollegialen Gespräch individuell für jeden Patienten vereinbart werden.«