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Pünktlichkeit gilt als Tugend – doch kann sie arbeitsrechtlich zum Kündigungsgrund werden? In diesem Video bespreche ich einen außergewöhnlichen Fall: Einer Logistikmitarbeiterin wurde gekündigt – nicht weil sie zu spät, sondern weil sie regelmäßig zu früh zur Arbeit erschien. Trotz klarer Weisungen, trotz Abmahnung und obwohl vor Schichtbeginn keine Arbeitsleistung möglich war. Die entscheidende Frage lautet: 👉 Wäre eine solche Kündigung auch nach deutschem Arbeitsrecht möglich? Ich erkläre, wann frühes Erscheinen völlig unproblematisch ist – und ab wann es sich um Arbeitszeitbetrug handelt, der sogar eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen kann. ⸻ 🔍 Inhalt dieses Videos: • Kann man wegen „zu früh kommen“ gekündigt werden? • Unterschied zwischen Anwesenheit und Arbeitszeit • Wann liegt Arbeitszeitbetrug vor? • Rolle von Abmahnungen und Weisungen • Interessenabwägung nach deutscher Rechtsprechung • Praxistipps für Arbeitgeber, HR und Führungskräfte ⸻ ⚖️ Rechtlicher Hintergrund (Auswahl): • Arbeitszeitbetrug als schwerer Pflichtverstoß • Verhaltensbedingte Kündigung • Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB • BAG, Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18 • BAG, Urteil vom 26.09.2013 – 2 AZR 682/12 ⸻ 🧠 Kernaussage: Nicht das frühe Erscheinen ist das Problem – sondern das Vortäuschen von Arbeitszeit. Arbeitszeit ist kein Wunschkonzert, sondern Vertrauenssache. ⸻ 👥 Für wen ist dieses Video relevant? • Arbeitgeber & Unternehmer • HR-Abteilungen • Führungskräfte • Betriebsräte • Arbeitnehmer mit Zeiterfassungssystemen ⸻ 📩 Kontakt & weitere Infos 📧 info@kanzlei-wulf.de 🌐 www.kanzlei-wulf.de Abonniere den Kanal Einfach Recht, um arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. ⸻ Einfach Recht – Arbeitsrecht verständlich. Klar. Praxisnah. Dein Sandro Wulf Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator ——— 00:00 Pünktlich – und trotzdem gekündigt? 00:42 Der überraschende Praxisfall 02:05 Was genau ist passiert? 03:40 Maßstab nach deutschem Arbeitsrecht 05:05 Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund 06:45 Interessenabwägung & Wiederholungsgefahr 08:10 Anwesenheit ≠ Arbeitszeit 09:30 Praxisbeispiele: erlaubt vs. verboten 11:00 Praxistipps für Arbeitgeber & HR 12:30 Fazit: Vertrauen statt Wunschkonzert —— Arbeitsrecht Kündigung Arbeitszeitbetrug verhaltensbedingte Kündigung fristlose Kündigung § 626 BGB Arbeitszeit Zeiterfassung Abmahnung HR Arbeitsrecht Personalabteilung Arbeitgeber Führungskräfte BAG Urteil Bundesarbeitsgericht Arbeitsrecht einfach erklärt Einfach Recht Sandro Wulf Fachanwalt für Arbeitsrecht 📌 Wichtig für Arbeitgeber & HR: „Zu früh da sein“ ist kein Kündigungsgrund. 👉 Arbeitszeit vortäuschen hingegen schon. Wer sich ohne Arbeitsleistung einbucht und klare Weisungen ignoriert, riskiert eine verhaltensbedingte – im Extremfall sogar fristlose – Kündigung. ➡️ Fragen zum Thema Arbeitszeit, Abmahnung oder Kündigung? 📧 info@kanzlei-wulf.de 🌐 www.kanzlei-wulf.de