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Wie wird eine Immobilie für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bewertet? Handelt es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist als Erstes zu prüfen, ob es Vergleichspreise für meine Immobilie beim örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte gibt. Liegen solche nicht vor, sind danach die sogenannten Vergleichsfaktorenwerte maßgebend. Liegen auch solche Werte nicht vor, dann erst danach kann das steuerliche Sachwert- oder Ertragswertverfahren angewendet werden. Wende ich also gleich das steuerliche Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren an, kann es zu unschönen Überraschungen und einer unvermutet hohen Steuerlast kommen. Hier bin ich zu erreichen: Uli Reitz WP/StB/CPA https://reitz-steuerkanzlei.de Email an [email protected]