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Bußgeldverfahren sind ärgerlich. Viele Betroffene sind nicht einverstanden. Aber was kann man da machen? Lohnt sich ein Einspruch? Dazu zunächst ein Blick auf den Ablauf eines Bußgeldverfahrens, wenn wir die Verfahren bearbeiten. Meist handelt es sich um Kennzeichenanzeigen, das bedeutet: Der Halter bekommt Post (Anhörungsbogen) von der Behörde mit einer Anfrage zu dem möglichen Fahrer/Fahrerin und dem Verstoß selbst. Mit diesen Anhörungsbögen fordern wir anwaltlich zunächst bei den Behörden Akteneinsicht an, um uns einen Übersicht zu verschaffen. Wenn Angehörige gefahren sind, müssen die nicht angeben werden, weil ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Auch der Betroffene selsbt muss sich ncht äußern, da ein Aussageverweigerungsrecht besteht. Wir Anwälte ünerprüfen nach Eingang der Akte die Ordnungsgemäßheit der Akte, u. a. sind Messmethoden, Messgeräte, Messprotokolle, Eichscheine, Schulungsnachweise der eingesetzten Messbeamten usw. korrekt, ist dort etwas falsch gelaufen? Oft geht es auch um die Frage, ob der Fahrer identifizierbar ist Wenn die Behörde meint, dass alles richtig gelaufen ist, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Die Einspruchsfrist dagegen beträgt 2 Wochen. Natürlich legen wir regelmäig Einspruch ein, wenn wir uns nicht vorher mit der Behörde (z. B. auf Absehung vom Fahrverbot) geeinigt haben. Danach gibt es dann mit einem Abstand von meist 3 bis 6 Monaten einen Gerichtstermin, wenn das Verfahren dann nicht auf unseren Einspruch eingestellt wird. Im Termin können wir dann Zeugen vernehmen, Beweismittel benennen und natürlich auch Beweisanträge stellen. Die Betroffenen selbst müssen im Termin meist nur anwesend sein, wenn die Fahrereigenschaft streitig ist. Denn dann will die Richterin / der Richter das Fahrerfoto mit dem Messfoto vergleichen. WICHTIG: Die Betroffenen müssen im Termin nichts aussagen, das übernehmen wir Anwälte. Zurück zur Ausgangsfrage: Können wir etwas machen? In vielen Fällen können wir für die Mandantinnen und Mandanten etwas erreichen. Das ist natürlich nicht immer ein Freispruch. Oft geht es auch um Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Oder es tauchen Messfehler auf, Schilder sind verdeckt oder gar nicht vorhanden. Messmethoden werden nicht eingehalten oder die Messgeräte falsch aufgestellt. Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe von Verjährungsfallen für die Behörden. Oder es geht auch eben nur um die Umwandlung eines Fahrverbots in höher Geldbußen. Es gibt jedenfalls viele Möglichkeiten, sich zu verteidigen. Hinschauen lohnt sich. RA Arndt Kempgens 29.1.2021 www.kempgens.de