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Am 01. Januar 2026 fand in Bonn eine propalästinensische Demonstration statt, die mit rund 25 bis 30 Teilnehmenden deutlich kleiner ausfiel, als die üblichen wöchentlichen Aufzüge der lokalen Palästina‑Solidaritätsgruppen. Trotz der geringen Größe war die Stimmung im Demonstrationszug spürbar aggressiver als bei früheren Veranstaltungen. Bereits auf der Auftaktkundgebung wurden Kinder im Kindergartenalter eingesetzt, um Flyer an Passanten zu verteilen. Die Nutzung sehr junger Kinder in diesem Kontext entfaltet eine deutliche psychologische Wirkung und stellt eine Form der Instrumentalisierung dar, da die Kinder klar in die Außenwirkung der Veranstaltung eingebunden wurden. Während der Flyer‑Verteilung war gut hörbar, wie eine Organisatorin der Demonstration die Kinder anwies, den kritischen Beobachtern keine Flyer auszuhändigen. Die Kinder wurden damit gezielt in ein Abgrenzungs‑ und Feindbildverhalten eingebunden, das sie selbst nicht überblicken können. Bereits im frühen Verlauf der Demonstration kam es zu einem polizeilichen Einschreiten. Zwei zuvor gerufene Parolen wurden durch die Einsatzkräfte ausdrücklich verboten. Dabei handelte es sich um: „There is only one state, Palestine 48.“ „Palästina darf sich wehren mit Steinen und Gewehren.“ Das Orga‑Team gab das Verbot während des laufenden Aufzugs öffentlich bekannt. Unmittelbar nach dieser Durchsage verließ ein männlicher Teilnehmer fluchtartig die Demonstration über eine Seitenstraße. Zuvor war er genau durch das Rufen dieser beiden Parolen aufgefallen. Sein abruptes Entfernen stand zeitlich in direktem Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Verbots. Im weiteren Verlauf der Demonstration kam es zu einem weiteren Vorfall: Die zuvor erwähnten Kinder wurden von ihrem eigenen Vater dazu angehalten, die beiden kritischen Beobachter mit Knallerbsen zu bewerfen. Das Verhalten war klar beobachtbar und erfolgte wiederholt. Der Vater selbst erhielt während der Demonstration eine Anzeige, nachdem er dieselben beiden Beobachter lautstark als „Babymörder“ und „Kindermörder“ beschimpft hatte. Diese Beleidigungen sprach er direkt in die Kamera der beiden Beobachter, wodurch der Vorfall eindeutig dokumentiert wurde. Kurz darauf ereignete sich ein weiterer Eskalationsmoment. Eine weibliche Teilnehmerin der Demonstration bedrängte eine Beobachterin und äußerte dabei die Drohung: „Die kriegt gleich eine aufs Maul.“ Die Situation war klar konfrontativ und unmittelbar bedrohlich. Die vor Ort befindlichen Polizeikräfte griffen zunächst nicht ein, obwohl die Lage erkennbar eskalierte. Die bedrohte Frau suchte daraufhin hinter den Polizeibeamten Schutz. Selbst als sie direkt bei den Beamten körperlichen Schutz suchte, reagierten diese nicht. Erst nachdem ein weiterer Beobachter die Beamten nachdrücklich aufforderte, endlich einzuschreiten, wiesen die Polizisten die aggressive Teilnehmerin zurecht und beendeten die Bedrohungssituation. Bei der betreffenden Frau handelt es sich um eine Teilnehmerin aus Düsseldorf, die in Nordrhein‑Westfalen bereits mehrfach durch aggressives Auftreten und verbale Ausfälle bei ähnlichen Veranstaltungen aufgefallen ist. Ihr Verhalten fügte sich nahtlos in dieses bekannte Muster ein. Im Anschluss an die dokumentierten Vorfälle wurde gegen das Verhalten der eingesetzten Polizeikräfte eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Hintergrund ist das nicht nachvollziehbare Zögern der Beamten in einer klar eskalierenden Bedrohungssituation. Trotz einer unmittelbar ausgesprochenen Drohung gegenüber einer Beobachterin griffen die Polizisten zunächst nicht ein und stellten die Situation erst auf ausdrückliche Aufforderung eines weiteren Beobachters klar. Die Polizei hätte im Rahmen der laufenden Veranstaltung und insbesondere im Rahmen der Deeskalation unmittelbar einschreiten müssen. Die Bedrohung war eindeutig, die aggressive Person klar identifizierbar, und die Lage erforderte nach üblichen polizeilichen Standards ein sofortiges Eingreifen, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Dass die Beamten erst nach externer Aufforderung tätig wurden, steht im deutlichen Widerspruch zu gängigen Deeskalations‑ und Gefahrenabwehrstandards und begründet die eingereichte Beschwerde. Selbst die Abschlusskundgebung verlief nicht ohne Zwischenfall. Ein junger Mann machte von seinem Recht zur freien Meinungsäußerung Gebrauch und stellte sich der propalästinensischen Demonstration mit den Worten „lang lebe Israel“ entgegen. Nachdem der junge Mann seinen Weg fortsetzte, verfolgte ihn ein Obdachloser. Dieser Obdachlose wollte zuvor an der propalästinensischen Demonstration teilnehmen, wurde jedoch von einer der Organisatorinnen abgewiesen. Er schlug dem jungen Mann mit der Faust ins Gesicht, dieser erlitt einen Treffer am Auge. Der Obdachlose wurde von der Polizei festgesetzt, der junge Mann erstattete Anzeige.