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Am 12.02.2026 führten wir, der BDS-BW e.V. ein Gespräch mit Herrn Cem Özdemir, im Rahmen der Landtagswahl 2026, in Baden-Württemberg. ______________________________________________ Kapitel: 00:00 - 01:28 Einleitung 01:31 - 08:30 Vorstellung Cem Özdemir 08:32 - 56:08 Fragerunde 56:09 - 57:09 Outro ______________________________________________ ❗❗ Der folgende Faktencheck wurde KI-gestützt automatisiert erstellt und dient der ersten Einordnung; er wurde nicht redaktionell bzw. durch Menschen vollständig geprüft und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder abschließende Richtigkeit. Geprüfte Aussagen (konkret eingeordnet) Wirtschaft / Forschung / Innovation ✅ Baden-Württemberg als forschungsstärkstes Bundesland korrekt ⚠️ FuE-Intensität „5,6 %“ im Kern richtig, aktuell eher 5,7 % (leichte Rundungs-/Standabweichung) ✅ Historische Bezugnahmen auf BW als Innovationsstandort (Auto/Fahrrad etc.) im Kern plausibel/korrekt (teilweise historisch zugespitzt formuliert) Wahlrecht / Landtag BW ✅ Neues Wahlrecht ab 2026 (zwei Stimmen) korrekt ✅ Landtag 2021: 154 Sitze korrekt ✅ Einordnung, dass Landtagsgröße von Sitzverteilung/Überhang-Ausgleich abhängt, im Kern korrekt Corona-Soforthilfe / Rückforderungen ✅ Gerichtliche Feststellung rechtswidriger Rückforderungen (Musterverfahren/VGH) korrekt ⚠️ Erstattungsregelung im Gespräch teils im politischen Ankündigungs-/Umsetzungsrahmen beschrieben (inhaltlich aber korrekt als Vorhaben eingeordnet) ✅ Stichtagslogik (8. April 2020 / frühe Anträge) im Kern korrekt eingeordnet Ehrenamt / Wohnungsbau / Bauen ✅ Ehrenamtskarte BW (Pilotphase / Einführungsschritte) korrekt ✅ Wohnungsbaukrise / Einbruch bei Baugenehmigungen in BW korrekt ⚠️ Wohnungsfehlbestand (z. B. 190.000–200.000 Wohnungen) als Größenordnung plausibel, aber studien- und methodenabhängig ✅ Hamburg-Standard als Beispiel für kostensenkendes Bauen / Normenprüfung korrekt Verfassungsrechtlicher Fehler (wichtiger Korrekturpunkt) ❌ Aussage, der Ministerpräsident in BW habe keine Richtlinienkompetenz, ist falsch Die Landesverfassung BW sieht ausdrücklich eine Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten vor (neben Ressortprinzip) Weitere Punkte (einordnungsbedürftig) ⚠️ Einige Aussagen waren klar Programmatik/Ankündigungen (z. B. Effizienzgesetz, 24h-Gründung, Verwaltungsreform) und daher nicht als Gegenwartsfakt zu bewerten.