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21.08.18 Der Vermieter gibt den Auftrag an ein Messdienstunternehmen, bezahlen muss allerdings der Mieter. Denn die Kosten sind umlagefähig, der Vermieter kann sie auf die Nebenkostenabrechnung draufschlagen. Experten kritisieren: So haben diejenigen, die beauftragen, keinen wirtschaftlichen Anreiz, die Ablesekosten in Grenzen zu halten. Doch nur jede dritte Heizkostenabrechnung wird korrekt erstellt. Zu diesem Ergebnis kommt der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen in einer mehrjährigen Untersuchung, über die Frontal 21 exklusiv berichtet. "Das ist ein alarmierendes Ergebnis für Verbraucher“, kritisiert Svenja Gesemann, Expertin des Marktwächters Energie. Es sei davon auszugehen, dass Mieter aufgrund fehlerhafter Abrechnungen häufig zu viel für ihre Heizkostenabrechnung zahlen würden. "Und das, obwohl die Heizkostenverordnung klare Vorgaben macht und die Heizkostenabrechnungen von professionellen Messdienstunternehmen erstellt werden." Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat für die Marktwächter-Untersuchung 1046 Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 überprüft. Demnach waren 37 Prozent der Abrechnungen eindeutig falsch, 32 Prozent klärungsbedürftig. Zu den häufigsten Fehlern gehörten: fehlerhafte Berechnung des Warmwasseranteils unzulässige Abrechnung von Heizungsbetriebskosten keine verbrauchsabhängige Abrechnung, sondern Verteilung der Kosten bis zu 100 Prozent nach der Fläche fehlerhafte Abrechnung des Gesamtbrennstoffverbrauchs fehlende Angaben Quelle https://www.zdf.de/politik/frontal-21...