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► Wer haftet beim Hundebiss? Was passiert wenn sich 2 Hunde beißen? Wer ist hier Schuld? ✔ Tiervision hat den Experten Wolfgang Lake-Schwarznecker befragt. ► Tiervision - Wir geben Tipps und Tricks zu Erziehung, Gesundheit und Verhalten von Hunden, Katzen und Pferden. ► Abonniere #Tiervision: https://www.youtube.com/user/Tiervisi... ► Folge Tiervision auf Facebook unter / tiervision ► Folge Tiervision auf Instagram unter / tiervision #deintierunddu ► Unterstütze mit uns gemeinsam den Tierschutz und abonniere die wöchentliche Tierschutzpost - unverbindlich und kostenfrei - unter https://www.tiervision.de/tierschutzpost ► Mehr über die richtige Versicherung für Dein Tier unter https://www.tierversicherung.biz Kann ich selber schuld sein, wenn ein Hund mich beißt? Oder wer haftet bei einem Hundebiss? Was passiert wenn sich Hunde untereinander beißen? Eine extreme Situation für beide Parteien. Da empfiehlt es sich einen klaren Kopf zu bewahren und vor allem seine Rechte zu kennen. Es gilt bekanntlich die sogenannte Gefährdungshaftung bei Hunden und Pferden. Aber hier gibt es Feinheiten zu beachten. Diese kennt natürlich unser Rechtsexperte Rechtsanwalt Wolfgang Lake-Schwarznecker und informiert dich kurz und knapp. Grundsätzlich ist der Hundehalter – unabhängig von seiner Schuld – immer voll haftbar für den Schaden, den sein Hund anrichtet. Der Rechtsanwalt kennt jedoch einen Fall, den das Amtsgericht München zu klären hatte. Die Ausgangssituation war dabei folgende: Person A und Person B gingen mit ihren angeleinten Hunden spazieren. Plötzlich gingen die beiden Hunde aufeinander los und verbissen sich. Daraufhin zog Person A ihren Hund zurück. Der Hund von Person B sprang dann auf Person A und biss sie. Person A verlangte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auch hier lag zunächst das Prinzip zugrunde, dass jeder Tierhalter für die verursachten Schäden aufkommen muss. Die Besonderheit an diesem Fall war jedoch, dass der Hund von Person A ebenfalls eine Ursache für das Unglück war. Deshalb wurde Person A eine gewisse Mitschuld angerechnet. Anhand dieses Falles kann die genaue Gesetzeslage bei Hundebissen dargelegt werden: Jeder Hundehalter ist für die durch seinen Vierbeiner verursachten Schäden voll haftbar. Dem Verletzten kann aber unter Umständen eine Mitschuld angerechnet werden, wenn er den Biss des Hundes mit verschuldet hat.