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A. Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 12. Mai 2025 Die Volksinitiative will, dass im Kanton Zürich ein neues Recht auf digitale Integrität als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wird. Es soll die Menschen im digitalen Raum besser schützen – zum Beispiel beim Datenschutz oder bei der Sicherheit von Informationen. Ausserdem sollen staatliche Leistungen nicht nur digital, sondern weiterhin auch auf Papier vorhanden sein oder persönlich bezogen werden können. Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Initiative ab. Sie sind der Meinung, dass die Formulierung der Initiative den Gesetzgeber zu stark einengt, eine effiziente Verwaltungstätigkeit erschwert und falsche Erwartungen weckt. Auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates will den Schutz im digitalen Raum in die Verfassung aufnehmen, beschränkt sich jedoch auf die wichtigsten Punkte und lässt dem Gesetzgeber mehr Spielraum bei der Umsetzung. Der Regierungsrat empfiehlt auch den Gegenvorschlag zur Ablehnung, da die geltenden Grundrechte bereits ein hohes Schutzniveau sicherstellen. Werden sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen, gilt das Ergebnis der Stichfrage. Weitere Informationen: https://app.statistik.zh.ch/wahlen_ab...