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Miete mindern - Wie viel ist wirklich erlaubt? - Heizungsausfall, Wohnungsmängel, Lärm - WISO Tipp скачать в хорошем качестве

Miete mindern - Wie viel ist wirklich erlaubt? - Heizungsausfall, Wohnungsmängel, Lärm - WISO Tipp 10 лет назад

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Miete mindern - Wie viel ist wirklich erlaubt? - Heizungsausfall, Wohnungsmängel, Lärm - WISO Tipp

http://wiso.zdf.de/ Trotz grober Mängel zahlen viele Mieter die komplette Miete weiter - aus Angst vor einer Kündigung. Das muss nicht sein: Der WISO-Tipp zeigt Rechte und Pflichten bei einer Mietminderung. Wer seine Wohnung nicht mehr nutzen kann, braucht auch keine Miete zahlen. Das ist klar. Doch so schlimm kommst es selten. Meist sind Lärm, Dreck oder Feuchtigkeit gute Gründe um einen Teil der Miete einzubehalten. Doch wie viel ist erlaubt und wie lange darf man mindern? Streit lässt sich vermeiden, wenn man um seine Rechte und Pflichten weiß. Der WISO-Tipp zeigt wie Sie bei Mietminderung richtig vorgehen. Nach der Statistik (2013) des Deutschen Mieterbundes wird am häufigsten über die Betriebskostenabrechnung gestritten. Gefolgt von Fällen zu Wohnungsmängel und Mietminderung. Jedes fünfte Beratungsgespräch haben die Mietervereine zu diesem Thema geführt. Nicht immer gehen die Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter friedlich aus. Rund 300.000 Streitfälle landen jedes Jahr vor deutschen Gerichten. Wann darf man die Miete mindern? „Bei einem Mietverhältnis handelt es sich um eine Leistung und eine Gegenleistung, wie in einer Waage“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Gerät diese Waage ins Ungleichgewicht und erhält der Mieter weniger Leistung vom Vermieter für sein Geld, muss er nicht mehr die volle Miete zahlen. Dabei werden Art, Grad und Dauer des Mangels in die Waagschale gelegt und geprüft, ob die Nutzung der Wohnung dadurch ganz oder nur teilweise eingeschränkt wird. „Ein tropfender Wasserhahn oder eine kaputte Glühbirne gehören nicht zu erheblichen Mängeln und rechtfertigen auch keine Mietminderung“, sagt Rechtsanwalt Klaus Woryna aus München. Schwieriger als bei Bagatellschäden ist es Lärm, Dreck und Gestank zu beurteilen. Wer als Mieter in ein Neubaugebiet zieht, kann sich nicht über Baulärm beschweren, den man dort sieht und als bekannt voraussetzen kann. Der Vermieter wird hier eine Mietminderung nicht akzeptieren müssen. Wie laut ist Lärm? Nicht jedes Geräusch ist Lärm und jeder Mensch hat ein anderes Lärmempfinden. Das Üben des Musikinstruments des Nachbarkindes kann nervig sein, Parties zu laut oder Tiergeräusche unangenehm. Meist muss das der Mieter jedoch hinnehmen. Vor allen wenn die allgemeinen Ruhezeiten zwischen 13 bis 15 Uhr und 22 bis 7 Uhr eingehalten werden. Auch Kinderlärm muss, weil er dem natürlichen Verhalten eines Kindes beim Spielen entspricht, hingenommen werden. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach zu Lärmbelästigung durch Kinder im Mehrfamilienhaus Stellung genommen (BGH, Urteil v. 22.01.03, Az. VIII ZR 244/02). WISO-Tipp: Fühlen Sie sich dauerhaft durch Lärm belästigt, führen Sie ein Lärmprotokoll. Notieren Sie die Uhrzeit und Dauer. Messen Sie mit einem Dezibelmessgerät den Schalldruckpegel. Dafür gibt es sogar schon Smartphone-Apps. Was ist Mangel? Das ‚Who is Who‘ der häufigsten Mietmängel liest sich in etwa so: Feuchte Keller, laute Nachbarn, dröhnender Baulärm, defekte Elektrik, Ungeziefer, Schimmelbefall, Wasseraustritt, defekte Heizung, undichte Fenster und Türen, Probleme mit Balkon und Terrasse. Dabei kommt es darauf an, dass es sich um einen erheblichen Mangel handelt. Auch Art und Dauer der Beeinträchtigung darf keine Kleinigkeit sein. Ein Mietmangel ist kein subjektives Empfinden, sondern richtet sich nach objektiven Kriterien. Mangel sofort melden Der Mieter darf nicht ins Blaue hinein die Miete mindern. Er muss den Vermieter vom Mangel in Kenntnis setzen. Je nach Dringlichkeit sofort und telefonisch, wenn etwa die Wohnung nach einem Rohrbruch unter Wasser steht. Für nachfolgende Auseinandersetzungen ist es wichtig die Mängelanzeige nachweisbar zu machen. „Die Mängelanzeige sollte per Einschreiben mit Rückschein, der Fax mit Empfangsbestätigung oder per Bote geschehen“, sagt Rechtanwalt Klaus Woryna. Alles andere ist im Streitfall schwer zu beweisen. "Ab dem Tag der Mangelanzeige kann die Miete gemindert werden", sagt Ropertz. So steht es im Gesetz § 536 BGB Auch die Meldung an die Hausverwaltung ist möglich und eine gute Verwaltung wird sie auch an den Vermieter weiterleiten. Doch weitergehende Ansprüche, etwa das Recht zur fristlosen Kündigung bei extremen Mängeln oder Schadensersatzansprüche lassen sich daraus nicht ableiten. Mangel genau beschreiben Außerdem muss der Mangel genau beschrieben werden. Also nicht an den Vermieter schreiben „Schimmel an der Wand“, sondern „Schimmel befindet sich im Badzimmer, an der Wand neben der Dusche, in 70 cm Höhe vom Boden gemessen“. Die Angabe und Beschreibung des Mangels ist gegenüber dem Vermieter unbedingt erforderlich. Dagegen muss eine konkrete Minderungsquote nicht im ersten Anschreiben enthalten sein. Diese kann vom Mieter nachgeliefert werden.

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