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WarnWetter-App - kostenlose DWD-App ist wettbewerbswidrig. Mit dieser Entscheidung endet ein fünf Jahre andauernder Rechtsstreit zu Wetterinformationen im Internet. „Wir lieben Wetter“ lautet der Slogan der obsiegenden Klägerin, der Fa. „WetterOnline“ mit Sitz in Bonn, die über das Internet und in Form von Apps Wetterberichte zur Verfügung stellt. Verklagt worden war kein geringerer als die Bundesrepublik Deutschland selbst und zwar in Gestalt ihres „Deutschen Wetterdienstes DWD“. Zentrale Aufgabe des durch Steuergelder finanzierten DWD ist es, die Bevölkerung vor riskanten Wettererscheinungen zu warnen. Zu diesem Zweck bot der DWD seit 2015 die „DWD Warnwetter-APP“ für mobile Endgeräte an. Mit der DWD-APP konnten nicht nur Unwetterwarnungen, sondern auch ganz normale Wetterberichte abgerufen werden und dies – zum Ärger privater Wetterdiensteanbieter – völlig kosten- und werbefrei. Die Fa. WetterOnline erblickte hierin eine Verletzung des freien Wettbewerbs und entschloss sich, den DWD auf Unterlassung zu verklagen. Ganz so eindeutig erschien die Rechtslage in dem fünfjährigen, mehrinstanzlichen Prozess jedoch nicht. Insbesondere waren die vorinstanzlichen Gerichte völlig gegenteiliger Meinung in der Frage, ob der Deutsche Wetterdienst als staatliche Einrichtung mit öffentlich zugewiesenen Aufgaben überhaupt an den Regeln des Wettbewerbsrechts gemessen werden sollte, so wie ein gewöhnliches, privatwirtschaftliches Unternehmen. Diese Frage entschied nun der Bundesgerichtshof im Sinne von WetterOnline und fand die Begründung dafür sogar direkt im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst #DeutscherWetterndienst #dwd #Bundesgerichtshof #WarnWetterApp