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Das Deutsche Rote Kreuz und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg veröffentlichen hier Schulungsvideos zum Migrationsrecht. Zielgruppe sind Beraterinnen und Berater im Themenfeld Flucht und Migration. Die Reihe ermöglicht eine systematische Einarbeitung in das Rechtsgebiet und stellt eine ideale Ergänzung zu Seminaren und Lehrveranstaltungen dar. Teil 6 (Asylrecht I) befasst sich mit den Aufenthaltstiteln, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach Kapitel 2, Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden können. Hierzu zählen etwa Aufenthaltserlaubnisse, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen erteilt werden oder zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG, derzeit für aus der Ukraine geflüchtete Personen). Vor allem werden Aufenthaltstitel nach diesem Abschnitt aber nach einem - ganz oder teilweise - erfolgreichen Asylverfahren erteilt. Im Teil 6 der Videos werden somit die aufenthaltsrechtlichen Grundlagen erläutert, mit dem Ablauf des Asylverfahrens wird sich eine weitere Folge der Schulungsvideos befassen. Hinweis: Im Video wird als aktuelles Bundesaufnahmeprogramm nach § 23 Abs. 2 AufenthG die Aufnahme von Syrischen Flüchtlingen aus der Türkei (EU-Türkei-Erklärung) benannt. Im Dezember 2022 wurde seitens der Bundesregierung außerdem ein Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan gestartet – dieses Programm wird im Video nicht erwähnt, weil zum Redaktionsschluss hierzu keine genauen Informationen vorlagen. Sprecherin: Michelle Bohley, Universität Halle-Wittenberg