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Bei diesem Antrag geht es nicht um den F-35A und auch nicht um die Armeebotschaft als solche. Hier geht es um den Umgang mit unserem politischen System und mit unseren Volksrechten, und das am 15. September. Ja, eine Volksabstimmung darf nie eine Vorwirkung haben. Da bin ich mit der Kommissionsmehrheit einig. Aber genau eine Vorwirkung schafft, wer mit Artikel 4a den Bundesrat beauftragt, vor dem 31. März 2023 zu unterzeichnen. Denn nur weil es die Initiative gibt, gibt es diesen Artikel, der den Handlungsspielraum des Bundesrates unnötig einschränkt und seine Verhandlungspositionen gegenüber den USA schwächt. Wer diesen Artikel will, instrumentalisiert die Initiative. Ich muss Sie daran erinnern, dass der Bundesrat in seiner Botschaft vom 16. Februar 2022 versprach, sicherlich die Volksabstimmung abzuwarten, bevor er die Beschaffungsverträge des F-35A unterzeichnet. Zitat: "Bis zu einer allfälligen Annahme in der Volksabstimmung entfaltet die Volksinitiative grundsätzlich keine rechtliche Vorwirkung. Trotzdem könnte die Beschaffung der Kampfflugzeuge durch ein Zustandekommen der Volksinitiative verzögert werden. Denn der Bundesrat wird die Verträge nicht vor einem allfälligen Scheitern der Volksinitiative im Sammelstadium, einem Rückzug der Volksinitiative oder einer Ablehnung an der Urne unterzeichnen." - Soweit der Bundesrat in seiner Botschaft. Keinen Monat später, einen Tag nach der Invasion Putins in die Ukraine, forderten Sie, Frau Bundesrätin, die Allianz "Stopp F-35" auf, die Unterschriftensammlung abzubrechen. Ja, ich persönlich hätte nie gedacht, dass es wieder Krieg in Europa gibt. Aber ganz ehrlich, ich hätte auch nie gedacht, dass eine Bundesrätin oder ein Bundesrat ohne Not derart massiv in die verbrieften Volksrechte eingreifen könnte. Als wäre dies nicht genug, beschloss der Bundesrat am 18. Mai, dass er die Initiative ganz ignorieren will und die Verträge - unabhängig davon, ob das Volk sich zuvor dazu geäussert hat oder nicht - unterschreiben wird. Das, und nur das, ist Vorwirkung einer Initiative. Der Nationalrat darf keinen Präzedenzfall für eine derartige Schwächung der Volksrechte beschliessen. Die Unterschriften sind trotz Covid-19 und trotz Putins Angriffskrieg zustande gekommen. Alle hier im Saal, die schon Initiativen lanciert haben, wissen genau, dass wir nicht verzögert, sondern unter diesen erschwerten Umständen "gekrampft" haben. Die Initiative ist gültig, und eine Abstimmung ist rechtlich und politisch möglich. Wird die Initiative angenommen, so wird die Schweiz mit Europa und den USA neue Verhandlungen aufnehmen können und rasch über ein neues Kampfflugzeug verfügen. Wir wissen alle: Hier geht es um die Bewilligung von Verpflichtungskrediten, die erst in einer ferneren Zukunft zur Auslösung einzelner Zahlungstranchen führen werden. Dass dem so ist, sieht man bei den anderen Beschlussentwürfen: Wir sagen bei all diesen Posten nicht, wann welcher Vertrag mit wem abgeschlossen werden muss. Das ist Aufgabe des Bundesrates. Der Bundesrat hat das zu entscheiden. In der direkten Demokratie muss das Parlament aushalten, dass der Souverän, das Volk, bestimmt und nicht das Parlament mit seinen zwei Kammern. Zu allen hier im Saal: Wenn Sie nicht wollen, dass künftige Initiativen eine Vorwirkung haben, müssen Sie für Streichen des Artikels sein und sich dafür starkmachen, dass politische Rechte des Volkes nicht durch das Parlament mit irgendeinem Artikel - z. B. in der jährlichen Armeebotschaft - ausgehebelt werden können. Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.