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Das Freiburger Gericht entschied, dass auch strenggläubige Kinder der Palmarianischen Kirche am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Die Begründung lautete, dass es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Bildungsmaßnahme handelt, die für alle Schüler verpflichtend ist. Die Angehörigen der Palmarianischen Kirche argumentierten, dass das Betreten des Schwimmbads gegen ihre religiösen Überzeugungen verstoße und eine Todsünde darstelle. Sie befürchteten, dass ihre Kinder durch den Kontakt mit "unreinen" Elementen spirituell gefährdet seien. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück und betonte, dass die religiösen Überzeugungen der Eltern nicht über dem staatlichen Bildungsauftrag stehen. Kinder haben das Recht auf eine umfassende Bildung, zu der auch Schwimmunterricht gehört. Die Entscheidung des Gerichts wurde von den Vertretern der Palmarianischen Kirche kritisiert, die nun prüfen, ob sie in Berufung gehen werden. Bis dahin müssen die Kinder jedoch am Schwimmunterricht teilnehmen.