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► Ein Vorbereitungskurs ist NICHT Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zu einer IHK-Prüfung! Für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung ist KEIN Vorbereitungskurs vorgeschrieben oder gar Bedingung. Wie Sie sich auf eine IHK-Prüfung vorbereiten, bleibt Ihnen selbst überlassen. Jeder kann sich zu jeder IHK-Prüfung anmelden, wenn er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, die folgendes im Wesentlichen vorschreiben (ohne Sonderbestimmungen im Einzelfall): 3-jährige Berufsausbildung, Berufserfahrung und gegebenenfalls (nur für die IHK-Prüfung zum Betriebswirt oder Technischen Betriebswirt) einen Fachwirte-Abschluss. Mehr ist nicht Voraussetzung und IN GAR KEINEM FALL ein Vorbereitungskurs! Sie können also auch ein Videocoaching nutzen, das deutlich günstiger ist als ein Angebot zu einem klassischen Unterrichtskurs! Ein Preisvergleich ist hier sinnvoll! Wir bieten über 70 Fortbildungslehrgänge zum IHK-Abschluss in Form von Videocoachings (statt klassischem Unterrichtskurs), Lernkarteikarten und Hörbücher an = https://www.spasslerndenk.com Beispiele: • Betriebswirt • Technischer Betriebswirt • Technischer Fachwirt • Industriefachwirt • Wirtschaftsfachwirt • Handelsfachwirt • Personalfachkaufmann • Industriemeister • Küchenmeister • Restaurantmeister • Hotelmeister • Abwassermeister • Wassermeister und viele andere mehr... ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 9 Schritte beim Dokumentenakkreditiv (Beschreiben Sie den Ablauf beim Dokumentenakkreditiv!) Das Dokumentenakkreditiv gehört zum dokumentären Zahlungsverkehr. Es gibt Dokumenten-Inkasso und Dokumenten-Akkreditiv. Wir sind hier beim Dokumenten-Akkreditiv. Und der Ablauf, das sind neun Schritte, ja, neun Schritte – zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun. Eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun Schritte. Das heißt: Ich werde jetzt gleich auf die nächste Seite gehen, und ich werde nicht alles auf eine Seite bekommen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle die Struktur verdeutlichen. Also, starten wir und nehmen wir mal die ersten vier Schritte: Im ersten Schritt steht der Kaufvertrag. Der Kaufvertrag wird geschlossen zwischen dem Exporteur, das ist der, der die Ware verkauft und das Geld bekommt, und dem Importeur, das ist der, der die Ware bekommt und das Geld bezahlen muss. Die Formulierungen bezüglich der Zahlungsmodalitäten, also wie muss der Importeur an den Exporteur zahlen, lautete L/C, und L/C steht für Letter of Credit, und das bedeutet auf Deutsch: Vereinbart wurde das Dokumenten- Akkreditiv. L/C ist Letter of Credit, und das ist das englische Wort für Dokumenten- Akkreditiv, Im zweiten Schritt wendet sich der Importeur jetzt an so seine Hausbank. Und er bittet seine Hausbank, ein Akkreditiv, ein unbedingtes Zahlungsversprechen für ihn abzugeben. Man nennt diesen zweiten Schritt den Akkreditiv-Eröffnungsantrag, wobei man hier ergänzen muss: Das trifft natürlich weder den Importeur noch seine Hausbank aus heiterem Himmel, sondern der Importeur hat vorher schon Gespräche geführt. Er hat ein Rahmenbudget vereinbart und bittet jetzt seine Hausbank im Rahmen dieses, dieses Budgets, ein Akkreditiv zur eröffnen. Der 3. Schritt, wir müssen unterstellen, dass die Hausbank das dann auch tut, ist das Akkreditiv-Eröffnungsschreiben. Und diese Akkreditiv-Eröffnungsschreiben wird versendet von der Bank Importeur, von der Hausbank des Importeurs an die Bank des Exporteurs und ist das Signal, das die Bank des Importeurs der Bank des Exporteurs gibt, dass die Bahn des Importeurs das Akkreditiv eröffnet hat. Das ist die Dokumentation dieser Tatsache: „Wir, Bank des Importeurs, geben ein Zahlungsversprechen, ein bedingungsloses, also nicht an das Hauptgeschäft gekoppelte Zahlungsversprechen ab. Der Exporteur bekommt also sein Geld, wir stehen dafür gerade.“ Der 4. Schritt ist die Benachrichtigung. Und die Benachrichtigung findet statt von der Bank des Exporteurs in Bezug auf den Exporteur. Die Bank des Exporteurs, das ist die Hausbank, ja, seine Hausbank, benachrichtigt jetzt den Exporteur: „Das Akkreditiv ist eröffnet. Die ausländische Bank, die Bank deines Kunden, hat das Zahlungsversprechen abgegeben.“ Das ist also eine gute Nachricht hier für den Exporteur in Schritt 4. Jetzt erst agiert der Exporteure in Schritt fünf. Kleiner Hinweis am Rande: Das Dokumenten-Akkreditiv ist für den Exporteur besser als für den Importeur, und wir können uns merken: Der, der in der schwächeren Position ist, ist der, der zuerst agieren muss. Beim Akkreditiv ist es der Importeur. Der agiert hier in Schritt zwei zuerst, nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Beim Dokumenten-Inkasso ist es total anders: Da agiert zuerst der Exporteur. Ja, es ist immer der Schwächere, der zuerst agiert, und beim Akkreditiv ist der Importeur der Schwächere. Schritt fünf: In Schritt fünf bringt der Exporteur, bringt die Ware auf den Weg. Er bringt die Ware zum Reeder, und erhält, oder zum Spediteur, und erhält die Dokumente, vor allem das Connossament, das der Reeder ausstellt...