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Cannabis bleibt legal – jede andere Entscheidung wäre falsch. Am 1. Oktober 2025 entscheidet der erste Zwischenbericht der Evaluierung des Konsum-Cannabis-Gesetzes, ob die Teillegalisierung Bestand hat oder ob Gegner eine Rücknahme erreichen können. Im Mittelpunkt steht das Kernstück des Gesetzes: 25 Gramm Besitz in der Öffentlichkeit, 50 Gramm zu Hause und bis zu drei Pflanzen Eigenanbau. Die Kriminalisierung von Rauschmitteln greift massiv in Grundrechte ein. Sie verletzt die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf eigenverantwortliche Selbstschädigung. Aus dieser Perspektive ist die bisherige Strafbarkeit von Cannabis nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern eindeutig menschenrechtswidrig. Die Teillegalisierung war ein historischer Schritt in Richtung Freiheit, aber kein Endpunkt, sondern ein Anfang. Die Evaluierung liefert nun belastbare Daten. Die Drogenaffinitätsstudie 2025 zeigt: Bei Jugendlichen ist der Konsum stabil oder leicht rückläufig, bei jungen Erwachsenen hat er sich nur moderat verändert. Entstigmatisierung ermöglicht bessere Prävention, Beratung und Hilfsangebote. Durch kontrollierte Abgabe und Eigenanbau wird die Qualität gesichert und das Risiko von Verunreinigungen minimiert. Auch im Gesundheitsschutz zeigt sich, dass die Teillegalisierung Vorteile bringt. Menschen mit problematischem Konsum suchen früher Hilfe, weil sie keine Kriminalisierung mehr fürchten müssen. Zugleich entlastet die Legalisierung Polizei und Justiz, da weniger Strafverfahren gegen Konsumenten geführt werden und Ressourcen frei werden für ernsthafte Kriminalität. Der Schwarzmarkt verliert an Bedeutung, illegale Strukturen werden zurückgedrängt. Dennoch bestehen rechtsstaatliche Defizite. Hausdurchsuchungen wegen minimaler Abweichungen, Denunziationen und unverhältnismäßige Polizeieinsätze verletzen weiterhin Artikel 13 des Grundgesetzes. Diese Praxis ist rechtsstaatsfeindlich und muss dringend beendet werden. Die bisherigen Daten widerlegen die düsteren Prognosen der Gegner. Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Kriminalitätsbekämpfung haben sich positiv entwickelt. Die Evaluierung wird zeigen: Das Cannabis-Gesetz muss bleiben – für Freiheit, Rechtsstaat und eine moderne Drogenpolitik. Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte Tipps: ⛔️ Keine Aussage ⛔️ Keine freiwilligen Maßnahmen ⛔️ Nichts unterschreiben Ich beantworte live Fragen zum Strafrecht. Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger München Konstantin Grubwinkler Strafrecht - Live Konstantin Grubwinkler Fachanwalt für Strafrecht Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte Strafverteidiger, Staranwalt Strafrecht München - Frankfurt - Stuttgart - Freilassing - Eggenfelden - Bad Kötzting